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  #1 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 15:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 4
Standard Haftung wenn Verursacher nicht identifizierbar


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Folgende Situation:

Hostingprovider P veröffentlicht im Auftrag eines Kunden K eine Webseite. K hat dafür per Klick bestätigt, dass der veröffentlichte Inhalt keine Urheberrechte verletze.
9 Monate später klagt ein Geschädigter G, dass ebendiese Webseite Bilder oder Textpassagen enthält, für die G das Urheberrecht besitzt.
K hat P für 1 Jahr im Voraus per paypal bezahlt, wobei das paypal-Konto und die dafür verwendete Email-Adresse nicht mehr existieren, so dass P die Identität von K nicht mehr feststellen kann. Die Identität wurde auch nie überprüft, da P diesen Aufwand bei einem Auftragswert von 1 Euro nicht für angemessen hielt.

Ist P nun haftbar für den von G beklagten Schaden? Oder reicht es, dass P sofort auf die Klage reagiert und die betreffende Webseite entfernt?

Aus anderen Beiträgen schließe ich, dass prinzipiell K als Auftraggeber haftbar ist. Aber wie ist die Lage, wenn K nicht auffindbar ist, womöglich in Timbuktu lebt und womöglich zahlungsunfähig ist, wenn seine Identität doch mit großem Aufwand festgestellt werden konnte?

Unter der Annahme, dass P nun ein Problem hat ;-) stellt sich die Frage, wie er es hätte vermeiden können. Wie schützen sich die vielen kostenlosen Internetprovider, die Webspace zur Verfügung stellen ohne die Identität ihrer Kunden zu verifizieren?

Zusatzfrage: Ändert sich die Situation wenn P die von K erhaltene Webseite vor Veröffentlichung mit Einverständnis von K modifiziert hat, also z.B. Rechtschreibfehler korrigiert, Textabschnitte gekürzt oder ergänzt hat (selbstverständlich ohne weitere urheberrechtlich geschützte Inhalte hinzuzfügen)?

Roger
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  #2 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 16:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Haftung wenn Verursacher nicht identifizierbar

Zitat:
Ist P nun haftbar für den von G beklagten Schaden?
Definitiv ja.
Zitat:
Die Identität wurde auch nie überprüft, da P diesen Aufwand bei einem Auftragswert von 1 Euro nicht für angemessen hielt.
Hätte er das damals gemacht, wäre er jetzt aus dem Schneoider, er könnte die Haftung weiterreichen. Dazu kann man nur sagen: Am falschen Ende gespart.
Zitat:
Oder reicht es, dass P sofort auf die Klage reagiert und die betreffende Webseite entfernt?
P sollt edas unbedingt machen, aber damit ist er nicht aus der Haftung befreit, da der Rechtsverstoß ja bereits erfolgte.
Zitat:
Aus anderen Beiträgen schließe ich, dass prinzipiell K als Auftraggeber haftbar ist. Aber wie ist die Lage, wenn K nicht auffindbar ist, womöglich in Timbuktu lebt und womöglich zahlungsunfähig ist, wenn seine Identität doch mit großem Aufwand festgestellt werden konnte?
Dann haftet eben der, der erriechbar ist.
Zitat:
Unter der Annahme, dass P nun ein Problem hat ;-)
Hat er
Zitat:
stellt sich die Frage, wie er es hätte vermeiden können.
Indem er die Identität vorher festgestellt hätte.
Zitat:
Wie schützen sich die vielen kostenlosen Internetprovider, die Webspace zur Verfügung stellen ohne die Identität ihrer Kunden zu verifizieren?
Entweder die sorgen dafür, dass sie den Kunden identifizieren können oder sie leben mit dem gleichen Risiko. Und einige haben das schon teuer bezahlt.
Zitat:
Ändert sich die Situation wenn P die von K erhaltene Webseite vor Veröffentlichung mit Einverständnis von K modifiziert hat, also z.B. Rechtschreibfehler korrigiert, Textabschnitte gekürzt oder ergänzt hat (selbstverständlich ohne weitere urheberrechtlich geschützte Inhalte hinzuzfügen)?
Nein.
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 17:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Haftung wenn Verursacher nicht identifizierbar

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Zwei Fragen noch:

Zitat:
Entweder die sorgen dafür, dass sie den Kunden identifizieren können oder sie leben mit dem gleichen Risiko. Und einige haben das schon teuer bezahlt.
Können Sie Links mit Beispielen nennen, welche Schwierigkeiten sich ergeben haben?

Welche Möglichkeiten gibt es, einen Kunden zuverlässig zu identifizieren, den man nicht persönlich trifft?

Roger
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  #4 (permalink)  
Alt 19.03.2010, 14:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Haftung wenn Verursacher nicht identifizierbar

Zitat:
Können Sie Links mit Beispielen nennen, welche Schwierigkeiten sich ergeben haben?
Einfach mal nach Urteilen bezüglich Haftung für Inhalte suchen.
Zitat:
Welche Möglichkeiten gibt es, einen Kunden zuverlässig zu identifizieren, den man nicht persönlich trifft?
Eine rechtlich anerkannte Methode ist das PostIdent.
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