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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Hostingprovider P veröffentlicht im Auftrag eines Kunden K eine Webseite. K hat dafür per Klick bestätigt, dass der veröffentlichte Inhalt keine Urheberrechte verletze. 9 Monate später klagt ein Geschädigter G, dass ebendiese Webseite Bilder oder Textpassagen enthält, für die G das Urheberrecht besitzt. K hat P für 1 Jahr im Voraus per paypal bezahlt, wobei das paypal-Konto und die dafür verwendete Email-Adresse nicht mehr existieren, so dass P die Identität von K nicht mehr feststellen kann. Die Identität wurde auch nie überprüft, da P diesen Aufwand bei einem Auftragswert von 1 Euro nicht für angemessen hielt. Ist P nun haftbar für den von G beklagten Schaden? Oder reicht es, dass P sofort auf die Klage reagiert und die betreffende Webseite entfernt? Aus anderen Beiträgen schließe ich, dass prinzipiell K als Auftraggeber haftbar ist. Aber wie ist die Lage, wenn K nicht auffindbar ist, womöglich in Timbuktu lebt und womöglich zahlungsunfähig ist, wenn seine Identität doch mit großem Aufwand festgestellt werden konnte? Unter der Annahme, dass P nun ein Problem hat ;-) stellt sich die Frage, wie er es hätte vermeiden können. Wie schützen sich die vielen kostenlosen Internetprovider, die Webspace zur Verfügung stellen ohne die Identität ihrer Kunden zu verifizieren? Zusatzfrage: Ändert sich die Situation wenn P die von K erhaltene Webseite vor Veröffentlichung mit Einverständnis von K modifiziert hat, also z.B. Rechtschreibfehler korrigiert, Textabschnitte gekürzt oder ergänzt hat (selbstverständlich ohne weitere urheberrechtlich geschützte Inhalte hinzuzfügen)? Roger |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort! Zwei Fragen noch: Zitat:
Welche Möglichkeiten gibt es, einen Kunden zuverlässig zu identifizieren, den man nicht persönlich trifft? Roger |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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