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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 16:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 2
Frage Rechtliche Vorschriften und Vorgaben: MP3-Vertrieb auf eigener Webseite


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Hallo liebe Mitstreiter!!

Obwohl ich überschaubare Kenntnisse auf dem Gebiet besitze, bin ich gerade dabei den digitalen Musikvertrieb eines guten Freundes und Musikers auf seiner eigenen Webseite aufzubauen. Dafür wollen wir MP3-Dateien zum Download anbieten. Als einfachste Zahlungsmethode haben wir uns für einen Telefon und SMS-Bezahlservice entschieden.

Dh das ganze wird so ablaufen, dass der Kunde auf unserer Webseite das Album zum kaufen anklickt, dort die AGBs und Kosten angezeigt werden, die der Kunde dann bestätigt. Nach der Bestätigung erscheint ein Fenster des Bezahlservices mit Infos zur Bezahlung per SMS oder Telefon. Der Kunde ruft also entweder eine bestimmte Nummer an oder schickt an eine bestimmte Nummer eine SMS, erhält darauf einen Code und tippt diesem in dem vorgesehenen Feld ein. Ist der Code bestätigt, verschwidnet das Bezahlfenster und der Kunde wird zu nächsten Seite mit den Downloads weitergeleitet.

Leider bin ich absoluter Neuling auf dem Ecommerce-Gebiet , deshalb nun meine Frage an Euch. Was ist heierbei wichtig zu beachten? Was müssen neben den Standardformuliereungen die AGBs beinhaltet? Hat jemand von Euch evtl. eine Vorlage für AGBs an der ich mich orietieren könnte? Wann genau kommt der Vertragsschluss zustande?

Freue mich über jede Anregung von Euch

Vielen Dank und Gruß, Rolf

Geändert von Rolf33 (18.03.2010 um 16:48 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 17:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: MP3-Vertrieb auf eigener Webseite

Zitat:
Was ist heierbei wichtig zu beachten?
Das Wichtigste sind Urheberrechte, Informationspflichten und die Aufgaben die aus einer gewerblichen Tätigkeit entstehen. Und noch viele anderen Dinge (Vertragsschluss u.ä.) Das alles hier aufzuzähölen würde den Rahmen sprengen.
Aber alles ohne die Dinge, die den Vertrag angeht, findest du beispielsweise hier:
http://www.e-recht24.de/insidepaper2.html
Zitat:
Was müssen neben den Standardformuliereungen die AGBs beinhaltet?
ES GIBT KEINE STANDARDFORMULIERUNGEN. AGB sind immer Bedingungen, die für die Verträge zwischen den Vertragspartnern gelten. Entweder man hatr was zu regeln, dann weiß man auch was, oder man hat nichts zu regeln, dann gilt das Gesetz. Nebhen den gesetzlichen Informationspflichten (Fernabsatzvertrag, Impressum ...) muss man nichts weiter regeln, kann aber (solange es nicht gegen Gesetze verstößt).
Wenn man nicht weiß, was man regeln will, sollte man sich das entweder vorher überlegen oder sich von jemandem erklären lassen. Und da das rechtliche Besorgung im Einzelfall ist, ist das in DE nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Anwälten vorbehalten - mit ein paar Ausnahmen Abe rauch die sind ganz genau definiert.
Zitat:
Hat jemand von Euch evtl. eine Vorlage für AGBs an der ich mich orietieren könnte?
Hoffentlich nicht ... (siehe oben)
Zitat:
Wann genau kommt der Vertragsschluss zustande?
Wenn Angebot und Annahme als Willenserklärung erfolgt sind. Wann das genau ist, kommt ganz auf die Gestaltung der Seite und die Bedingungen an. Sowas ist zum Beispiel etwas, was man in AGB formulieren kann - das heißt, eigentlich hat man das selbst in der Hand. Und genau deswegen ist es völlig falsch, irgendwelche vorgefertigten AGB zu verwenden ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 19:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 2
Standard AW: MP3-Vertrieb auf eigener Webseite

Mit Standarformulierungen, meinte ich die üblichen Formulierungen der AGBs beim Online-Vetrieb von materiellen Waren wie die typischen AGBs der meisten Ebay Powerseller, die sich auch sehr stark ähneln. Die Eigenheit bei unserem Fall ist allerdings, dass wir digitale Musik Dateien vertreiben, also quasi MP3-Dateien zum Download zur Verfügung stellen. Außerdem findet die Bezahlung über einen Drittanbieter statt.

Worauf muss ich in diesem Fall also gesondert Hinweisen in den AGBs? Ein normaler Wiederruf ist beispielsweise aufgrund der Beschaffenheit der Ware nicht möglich. Wie formuliere ich das? Ist das rechtlich überhaupt OK? Sollte ich noch ein, zwei Sätze zur Zahlungmethode erwähnen? Ist die Bezahlungsmethode grundsätzlich zulässig?
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