| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Obwohl ich überschaubare Kenntnisse auf dem Gebiet besitze, bin ich gerade dabei den digitalen Musikvertrieb eines guten Freundes und Musikers auf seiner eigenen Webseite aufzubauen. Dafür wollen wir MP3-Dateien zum Download anbieten. Als einfachste Zahlungsmethode haben wir uns für einen Telefon und SMS-Bezahlservice entschieden. Dh das ganze wird so ablaufen, dass der Kunde auf unserer Webseite das Album zum kaufen anklickt, dort die AGBs und Kosten angezeigt werden, die der Kunde dann bestätigt. Nach der Bestätigung erscheint ein Fenster des Bezahlservices mit Infos zur Bezahlung per SMS oder Telefon. Der Kunde ruft also entweder eine bestimmte Nummer an oder schickt an eine bestimmte Nummer eine SMS, erhält darauf einen Code und tippt diesem in dem vorgesehenen Feld ein. Ist der Code bestätigt, verschwidnet das Bezahlfenster und der Kunde wird zu nächsten Seite mit den Downloads weitergeleitet. Leider bin ich absoluter Neuling auf dem Ecommerce-Gebiet Freue mich über jede Anregung von Euch Vielen Dank und Gruß, Rolf Geändert von Rolf33 (18.03.2010 um 16:48 Uhr). |
| ||||
| Zitat:
Aber alles ohne die Dinge, die den Vertrag angeht, findest du beispielsweise hier: http://www.e-recht24.de/insidepaper2.html Zitat:
Wenn man nicht weiß, was man regeln will, sollte man sich das entweder vorher überlegen oder sich von jemandem erklären lassen. Und da das rechtliche Besorgung im Einzelfall ist, ist das in DE nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Anwälten vorbehalten - mit ein paar Ausnahmen Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Mit Standarformulierungen, meinte ich die üblichen Formulierungen der AGBs beim Online-Vetrieb von materiellen Waren wie die typischen AGBs der meisten Ebay Powerseller, die sich auch sehr stark ähneln. Die Eigenheit bei unserem Fall ist allerdings, dass wir digitale Musik Dateien vertreiben, also quasi MP3-Dateien zum Download zur Verfügung stellen. Außerdem findet die Bezahlung über einen Drittanbieter statt. Worauf muss ich in diesem Fall also gesondert Hinweisen in den AGBs? Ein normaler Wiederruf ist beispielsweise aufgrund der Beschaffenheit der Ware nicht möglich. Wie formuliere ich das? Ist das rechtlich überhaupt OK? Sollte ich noch ein, zwei Sätze zur Zahlungmethode erwähnen? Ist die Bezahlungsmethode grundsätzlich zulässig? |
| Tags: agb, bezahlungsmethode, commerce, download, mp3, sms, telefon, vertragsschluss, vertrieb, zahlungsmethode |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Bilder von Partyseite auf eigener Webseite | MBB | Urheberrecht | 0 | 17.05.2009 13:45 |
| Vertrieb: Kontaktaufnahme per eMail / Telefon erlaubt? | FrankieDello | Sonstiges zum Onlinerecht | 2 | 26.02.2009 16:24 |
| Finetune auf eigener Webseite | DominikJais | Recht - MP3 & Tauschbörsen | 1 | 29.06.2007 14:23 |
| Freispruch für Vertrieb von Anti-Nazi-Symbolen | Discuss24 | Strafrecht & Internet | 0 | 15.03.2007 15:20 |
| Eigener Provider | bitzel | Sonstiges zum Onlinerecht | 2 | 20.09.2004 14:32 |
| |