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  #6 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 12:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Haftbar auch bei kompromittiertem WLAN?

Zitat:
Wie war das noch? "Im Zweifel für den Angeklagen". Gilt wohl im Internet nicht.
Da verwechselst du Strafrecht und Zivilrecht. Der Grundsatz gilt nur im Strafrecht, im Zivilrecht gelten nur die Beweise (da es hier nicht um Schuld geht). Und Abmahnungen und Schadensersatz sind Zivilrecht.

Nimms mir nicht übel: Dein Rechtsverständnis entspricht sehr dem populistischen der meinungsbildenden Medien - und hat mit der Realität wenig zu tun.
Wenn du dein WLAN nicht im Griff hast gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder darauf verzichten oder sich Profis suchen, die es einrichten können. Wenn es nämlich wirklich so einfach wäre, jedes x-beliebige WLAN zu knacken, bräuchte es zum einen solcher Listen gar nicht (da man ja schließlich überall reinkommen würde), zum anderen hätte die Rechtssprechung das schon lange erkannt und nicht die Betreiber verantwortlich gemacht ...

Aber wenn du das nicht verstehst (oder verstehen willst) kannst du dich darüber auch gern mit Anwälten unterhalten, die begründen es dir villeicht etwas präzisierer und anhand konkreter Rechtssprechung. Das kann und will ich hier nicht.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #7 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 14:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 8
Standard AW: Haftbar auch bei kompromittiertem WLAN?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Wenn du dein WLAN nicht im Griff hast gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder darauf verzichten oder sich Profis suchen, die es einrichten können. Wenn es nämlich wirklich so einfach wäre, jedes x-beliebige WLAN zu knacken, bräuchte es zum einen solcher Listen gar nicht (da man ja schließlich überall reinkommen würde),
Bitte immer schön auf dem Teppich bleiben, ja? Wie kommst du dazu zu behaupten, ich hätte mein WLAN nicht im Griff? Du weisst nicht, wie ich mein WLAN abgesichert habe, behauptest aber zwischen den Zeilen, ich wäre dazu nicht fähig. Du kennst auch meine fachliche Qualifikation auf diesem Gebiet nicht.

Ich wiederhole noch einmal: Mein WLAN ist per WEP-Schlüssel abgesichert, und ich bin Opfer eines Hacker-Angriffs geworden. Ich weiß dass es nicht einfach ist, aber es ist nun mal möglich, in abgesicherte WLANs hineinzukommen. Ich will mit dir nicht diskutieren, WIE man das machen kann (dazu spreche ich dir einfach mal die fachliche Qualifikation ab, die ich als Berufs-EDV'ler habe), sondern ich wollte lediglich wissen, was man tun kann, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch passiert.

Ich wünsche dir, dass dir so etwas nie passiert. Und ich möchte nicht, dass man aus Opfern plötzich (Mit-) Täter macht. Und das lese sich aus deinen Zeilen heraus. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, ich habe mein WLAN im Griff, bin Opfer einer kriminellen Handlung geworden, und dachte, hier Hilfe zu bekommen. Stattdessen muss ich mir anhören, ich wäre selber Schuld und meine Meinung zur Rechtsprechung hätte ich aus den popuistischen Medien.

Wie wäre es, wenn du einfach mal zu der Faktenlage Stellung nehmen würdest und nicht anfängst, mir Dinge zu unterstellen, die du nicht beurteilen kannst und schon gar nichts mit der Wahrheit zu tun haben?

[EDIT]

Und genau *deshalb* gibt es die Listen über geknackte WLAN-Router, gerade weil es nicht einfach ist, aber eben nicht unmöglich (genug Wissen und kriminelle Energie vorausgesetzt!).

Geändert von kantaro (21.03.2010 um 14:53 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 15:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Haftbar auch bei kompromittiertem WLAN?

Zitat:
Bitte immer schön auf dem Teppich bleiben, ja? Wie kommst du dazu zu behaupten, ich hätte mein WLAN nicht im Griff? Du weisst nicht, wie ich mein WLAN abgesichert habe, behauptest aber zwischen den Zeilen, ich wäre dazu nicht fähig. Du kennst auch meine fachliche Qualifikation auf diesem Gebiet nicht.
Stimmt, die kenne ich nicht. Brauche sie aber auch nicht zu kennen (übrigens macht du den gleichen Fehler, den du mir vorwirfst ("dazu spreche ich dir einfach mal die fachliche Qualifikation ab, die ich als Berufs-EDV'ler habe"). Ich sage dazu nur: Es ist seit Jahren in der EDV-Branche bekannt, dass WEP nicht sicher ist und deswegen die Verwendung von zumindest WPA2 empfohlen wird. Als EDVler solltest du das wissen - oder zumindest in den Beiträgen gelesen haben, von denen du gesprochen hast.
Zitat:
Ich wünsche dir, dass dir so etwas nie passiert.
Dank meiner "nicht vorhandenen EDV Kenntnisse" ist es mir tatsächlich noch nicht passiert, obwohl ich in einer "potentiell gefährdeten Zone" (als EDVler weißt du, was ich meine) wohne. Und ich bin mir zu 100% sicher das es mir nicht mehr passiert
Zitat:
Und ich möchte nicht, dass man aus Opfern plötzich (Mit-) Täter macht. Und das lese sich aus deinen Zeilen heraus. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, ich habe mein WLAN im Griff, bin Opfer einer kriminellen Handlung geworden, und dachte, hier Hilfe zu bekommen. Stattdessen muss ich mir anhören, ich wäre selber Schuld und meine Meinung zur Rechtsprechung hätte ich aus den popuistischen Medien.
Das ist nun mal meine Meinung, die ich hier offen und ehrlich vertreten darf. Es steht dir frei eine andere Meinung zu haben. Ich werde sie dir nicht nehmen.
Außerdem habe ich dich nicht als "Täter" bezeichnet, sondern als "Verantwortliche/n". Das ist feiner - im Recht aber gravierender - Unterschied. Wenn du das nicht erkannt hast, hast du wahrscheinlich auch nicht den Sinn meiner ganzen Ausführungen nicht verstanden (sicherlich kannst du jetzt wieder sagen "was weißt du schon").
Ich habe lediglich versucht, von Seiten des Rechts darzulegen, wo du falsch liegst. Auf dem Gebiet der EDV scheinst du dich ja besser auszukennen. Aber so ist es im Leben. auch dem besten Architekten stürzt mal ein Haus ein - und selbstverständlich hat er keine "Schuld" dass er im Eifer des Gefechts vergessen hat, einen wichtigen Stützbalken einzuplanen. Und ich behaupte auch nicht, dass der Architekt deswegen unfähig ist. Aber vielleicht hätte er trotzdem mal einen Kollegen drüberschauen lassen sollen ...
Zitat:
Wie wäre es, wenn du einfach mal zu der Faktenlage Stellung nehmen würdest und nicht anfängst, mir Dinge zu unterstellen, die du nicht beurteilen kannst und schon gar nichts mit der Wahrheit zu tun haben?
Da du mir ja offensichtlich jegliche Kenntnis oder die Wahrheit absprichst, kann ich mir das sparen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #9 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 15:50
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Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 8
Standard AW: Haftbar auch bei kompromittiertem WLAN?

aaky:

Du bist also wirklich der Meinung, dass man selber haften muss, wenn einem das WLAN kompromittiert wird??

Dann möchte ich mal wissen, wo DU deine Rechstauffassung her hast. Wird das heutzutage an deutschen Universitäten gelehrt?

Wenn sich diese Denkweise durchsetzt, dann Gute Nacht, lieber Rechtsstaat (egal, ob Straf- oder Zivilrecht, dass ist einem als Betroffener schei*egal).

Zukünftig müssen Hausbesitzer selber für den Schaden aufkommen, wenn trotz Alarmanlage eingebrochen wird.

Zukünftig müssen Autobesitzer für alle Schadenersatzansprüche aufkommen, wenn ihr (verschlossenes) Auto aufgebrochen und geklaut wird und anschließend bei der Amokfahrt des Täters Menschen zu Schaden kommen.

Du unterstellst mir also offensichtlich weiterhin ein vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges Verhalten, was den Schutz meines WLANs angeht. Ich gebe dir Brief und Siegel, dass auch *dein* WLAN-Router geknackt werden kann. Von wegen 100%-ige Sicherheit. Die gibt es nicht. Oder wie kann es passieren, dass es immer wieder Verbrechern gelingt, selbst aus Hochsicherheitsgefängnissen zu entkommen?

Springe doch mal bitte über deinen eigenen Schatten und versuche dir vorzustellen, dein WLAN-Router wäre trotz allem geknackt worden, vielleicht weil neue Techniken dies erlauben oder besonders findige Hacker dir doch um eine Nasenlänge voraus sind.

Was würdest *du* tun? Die Abmahnung einfach akzeptieren und die Geldforderung bezahlen? Einfach mal rein hypothetisch, denn dein WLAN ist ja nicht zu knacken.

Würde mich über deine ehrliche Antwort freuen.

[EDIT]
Ich habe dir übrigens nicht "jegliche Kenntnis oder die Wahrheit" abgesprochen, sondern lediglich einige Fakten zu meinem konkreten Fall. Anstatt zu spekulieren, könntest du ja fragen. Z.B.: "Kantaro, wie ist dein WLAN gesichert?" Das ist eigentlich ganz einfach.

[EDIT2]
Dein besagter Architekt muss übrigens auch nur dann haften, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Geändert von kantaro (21.03.2010 um 16:06 Uhr).
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  #10 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 16:37
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Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 8
Standard AW: Haftbar auch bei kompromittiertem WLAN?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Außerdem habe ich dich nicht als "Täter" bezeichnet, sondern als "Verantwortliche/n". Das ist feiner - im Recht aber gravierender - Unterschied.
Auch ein vollumfänglich Verantwortlicher kann nur dann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Wenn er nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat und alles in seiner Macht stehende getan hat, um seiner Verantwortung nachzukommen, kann und wird er nicht haften müssen, besonders dann nicht, wenn kriminelle Tätigkeiten Dritter zu einem Unfall (oder was auch immer) geführt haben.

Um bei dem Beispiel deines Architekten zu bleiben: Wenn er tatsächlich einen Stützpfeiler bei der Planung vergessen hat, so wird man wohl in der Tat Schadenersatzansprüche an ihn stellen, wenn das Gebäude später einstürzt. Hat er den Stützpfeiler jedoch eingeplant, wurde dieser jedoch später durch Diebe aus dem Gebäude geklaut, so wir er wohl kaum haften müssen (obwohl er ja auch Maßnahmen hätte ergreifen können, die einen Diebstahl des Stützpfeilers verhindern hätten können).

Ich denke, die Hauptpunkte, auf die es hier ankommt, sind zum einen der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit und zum anderen, wer diesen Tatbestand nachweisen muss: Muss der Kläger nachweisen, dass der Beklagte grob fahrlässig gehandelt hat, oder muss der Beklagte nachweisen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat?
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