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Und nochmal zurück zum WLAN: Ich bin mir 100%ig sicher, weil ich keins verwende. Es gibt inzwischen genügend andere (preiswerte) Alternativen. Zitat:
Das ist anders als im Strafrecht, wo der Beklagte eigentlich nichts beweisen muss, denn da muss der Kläger alle Tatbestandsmerkmale (einschließlich der Schuld) beweisen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Jo, danke dir für deine ausführlichen und sachlichen Antworten. Wäre aber jetzt der Hammer, wenn ich wegen Fahrlässigkeit tatsächlich in einem Zivilrechtsprozess haftbar gemacht werden würde, weil Hacker mit Brute Force-Methoden (oder wie auch immer) den Schutz meines gesicherten WLANs überwunden haben. Um noch einmal beim Beispiel der Alarmanlage eines Hauses zu bleiben: Klar, wenn die Alarmanlage nicht aktiviert wurde, ist dafür allein der Hausbesitzer verantwortlich. Wenn jedoch eine aktivierte Alarmanlage durch Einbrecher, die über das entsprechende Know How verfügen, vor dem Einbruch manipuliert und abgestellt wird, kann man das doch wohl kaum dem Hausbesitzer anlasten, oder? Ich wiederhole noch einmal: Meine WLAN-Alarmanlage war aktiviert und einsatzbereit und mitnichten deaktiviert, wurde jedoch durch findige Hacker manipuliert und abgestellt. Ein Auto aufzubrechen ist wesentlich einfacher als einen WEP-geschützten Router zu knacken (jedenfalls für einen "Durchschnittskriminellen", wenn ich ihn mal so nennen darf Das verstehe ich einfach nicht und widerspricht meiner Rechtsauffassung als Otto Normalo. [EDIT] Zivilstrafrechtsprozess geändert in Zivilrechtsprozess Geändert von kantaro (21.03.2010 um 17:38 Uhr). |
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| Wie ist dieses "darf NIEMALS" jetzt zu verstehen? Von Gesetzes wegen darf man das nicht? Oder im Sinne von "man sollte nicht"? |
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| Das ist in dem Sinn gemeint, dass man es nicht sollte, weil dadurch die Probleme noch größer werden und sich vollstreckbare Titel ergeben können, die vielleicht ungerechtfertigt waren, aus denen man aber nicht mehr rauskommt.
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