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  #11 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 15:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Haftbar auch bei kompromittiertem WLAN?

Zitat:
Du bist also wirklich der Meinung, dass man selber haften muss, wenn einem das WLAN kompromittiert wird??
Ja. Allerdings nicht als "Täter", sondern als "Mitstörer" (also jemand, der die Rechtsverletzung ermöglicht, nicht als jemand der sie begangen hat)
Zitat:
Dann möchte ich mal wissen, wo DU deine Rechstauffassung her hast. Wird das heutzutage an deutschen Universitäten gelehrt?
Keine Ahnung, was da gelehrt wird (siehe Signatur)
Zitat:
Zukünftig müssen Hausbesitzer selber für den Schaden aufkommen, wenn trotz Alarmanlage eingebrochen wird.
Wenn die Alarmanlage nicht einsatzbereit war oder fahrlässig deaktiviert wurde, ja. Zumindest sehen das die meisten Hausratversicherungen so.
Zitat:
Zukünftig müssen Autobesitzer für alle Schadenersatzansprüche aufkommen, wenn ihr (verschlossenes) Auto aufgebrochen und geklaut wird und anschließend bei der Amokfahrt des Täters Menschen zu Schaden kommen.
Nein. Denn dafür ist immer noch der Täter verantwortlich. Und ein verschlossenes Auto ist gesichert. Falls es dich interesisert: Autos werden im deutschen Recht an einigen Stellen separat behandelt (es ist zum Beispiel auch strafbar, ein offenes Auto zu benutzen, wenn man nicht dazu berechtigt ist - das Recht bezieht sich aber ausdrücklich auf Autos). In dem Fall wäre so ganz nebenbei auch Strafrecht relevant und nicht Zivilrecht. Auch wenn dir das egal ist, es macht im Recht einen deutlichen Unterschied.
Zitat:
Du unterstellst mir also offensichtlich weiterhin ein vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges Verhalten, was den Schutz meines WLANs angeht.
Ein fahrlässiges Verhalten. Weder vorsätzlich noch grob fahrlässig. Letzteres wäre auch nur im Strafrecht relevant. Während im Zivilrecht auch fahrlässiges Verhalten durchaus Konsequenzen haben kann.
Zitat:
Ich gebe dir Brief und Siegel, dass auch *dein* WLAN-Router geknackt werden kann. Von wegen 100%-ige Sicherheit. Die gibt es nicht.
Da stimme ich dir zu. Die Konsequenz daraus folgt weiter unten
Zitat:
Oder wie kann es passieren, dass es immer wieder Verbrechern gelingt, selbst aus Hochsicherheitsgefängnissen zu entkommen?
In den absolut meisten Fällen durch menschliches Versagen. Eben weil jemand gedacht hat, das was ich tue reicht völlig aus und ist sicher. Was es eben nicht ist. Eben weil es keine 100%ige Sicherheit gibt.
Zitat:
Was würdest *du* tun? Die Abmahnung einfach akzeptieren und die Geldforderung bezahlen? Einfach mal rein hypothetisch, denn dein WLAN ist ja nicht zu knacken.
Natürlich nicht. Aber das hätte nichts mit dem WLAN zu tun, sondern der Tatsache, dass ich keiner Abmahnung trauen würde. Je komplizierter es wird, umso eher würde ich die Prüfung auch einem Fachmann (Anwalt) überlassen. Und der sollte dann entscheiden, was man tuen sollte und was nicht. Eben weil er (hoffentlich) mehr und bessere Hintergrundkenntnisse hat als ich.
Zitat:
Würde mich über deine ehrliche Antwort freuen.
Das waren meine ehrlichen Antworten.
Zitat:
Ich habe dir übrigens nicht "jegliche Kenntnis oder die Wahrheit" abgesprochen, sondern lediglich einige Fakten zu meinem konkreten Fall. Anstatt zu spekulieren, könntest du ja fragen. Z.B.: "Kantaro, wie ist dein WLAN gesichert?" Das ist eigentlich ganz einfach.
Das hattest du bereits beantwortet. Und es hat mir bestätigt, dass es meiner Meinung nach (bewußt oder unbewußt lass ich dahingestellt, die entsprechenden Informationen über Zuverlässigkeit finden sich im Internet) nicht ausreichend gesichert war. Außerdem kann ich hier nur spekulieren, da ich a) nicht davon ausgehen kann und darf, dass es ein konkreter Fall ist und b) nur eine allgmeine Erörterung zulässig ist (Rechtsdienstleistungsgesetz). Und allgemein bin ich nun mal der Meinung, wer sein WLAN nicht ausreichend (meiner Meinung sowie dem was man dazu im Internet findet) sichert, kann durchaus verantwortlich gemacht werden.
Zitat:
Dein besagter Architekt muss übrigens auch nur dann haften, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Was das Strafrecht angeht, ja. Da müsste dann auch die Schuld nachgewiesen werden (was bei einigen Fällen der letzten Zeit sogar möglich war). Zivilrechtlich haftet er aber durchaus für den Schaden,l auch wenn ihm keine Schuld nachzuweisen war (was bei Architekten in der Regel über eine Berufshaftpflicht erfolgt). Denn ein Architekt sollte sich in der Statik auskennen. Tut er das, passiert auch nichts. Das gleiche kann man auch für Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater ... (in der Regel für alle genehmigungspflichtigen Berufe) behaupten.

Und nochmal zurück zum WLAN: Ich bin mir 100%ig sicher, weil ich keins verwende. Es gibt inzwischen genügend andere (preiswerte) Alternativen.
Zitat:
Muss der Kläger nachweisen, dass der Beklagte grob fahrlässig gehandelt hat, oder muss der Beklagte nachweisen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat?
Die "grobe Fahrlässigkeit" spielt meiner Meinung nach keine Rolle. Es geht um eine "Pflichtverletzung" (zuverlässiger Schutz gegen äußere Angriffe). Und im Zivilrecht müsste jeder das nachweisen, was für ihn günstig ist: Der Kläger also, das sein Recht verletzt wurde (was ja möglich ist) und der Beklagte, dass er dafür nicht verantwortlich ist und er es nicht gewesen ist.

Das ist anders als im Strafrecht, wo der Beklagte eigentlich nichts beweisen muss, denn da muss der Kläger alle Tatbestandsmerkmale (einschließlich der Schuld) beweisen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #12 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 16:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 8
Standard AW: Haftbar auch bei kompromittiertem WLAN?

Jo, danke dir für deine ausführlichen und sachlichen Antworten.

Wäre aber jetzt der Hammer, wenn ich wegen Fahrlässigkeit tatsächlich in einem Zivilrechtsprozess haftbar gemacht werden würde, weil Hacker mit Brute Force-Methoden (oder wie auch immer) den Schutz meines gesicherten WLANs überwunden haben.

Um noch einmal beim Beispiel der Alarmanlage eines Hauses zu bleiben: Klar, wenn die Alarmanlage nicht aktiviert wurde, ist dafür allein der Hausbesitzer verantwortlich. Wenn jedoch eine aktivierte Alarmanlage durch Einbrecher, die über das entsprechende Know How verfügen, vor dem Einbruch manipuliert und abgestellt wird, kann man das doch wohl kaum dem Hausbesitzer anlasten, oder?

Ich wiederhole noch einmal: Meine WLAN-Alarmanlage war aktiviert und einsatzbereit und mitnichten deaktiviert, wurde jedoch durch findige Hacker manipuliert und abgestellt. Ein Auto aufzubrechen ist wesentlich einfacher als einen WEP-geschützten Router zu knacken (jedenfalls für einen "Durchschnittskriminellen", wenn ich ihn mal so nennen darf ). Warum sollten im Internet andere Maßstäbe angelegt werden?

Das verstehe ich einfach nicht und widerspricht meiner Rechtsauffassung als Otto Normalo.

[EDIT]
Zivilstrafrechtsprozess geändert in Zivilrechtsprozess

Geändert von kantaro (21.03.2010 um 17:38 Uhr).
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  #13 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 01:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 8
Standard AW: Haftbar auch bei kompromittiertem WLAN?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
In vollem Umfang.Man darf Abmahnungern NIEMALS ignorieren. Weder berechtigte noch unberechtigte.
Wie ist dieses "darf NIEMALS" jetzt zu verstehen? Von Gesetzes wegen darf man das nicht? Oder im Sinne von "man sollte nicht"?
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  #14 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 11:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Haftbar auch bei kompromittiertem WLAN?

Das ist in dem Sinn gemeint, dass man es nicht sollte, weil dadurch die Probleme noch größer werden und sich vollstreckbare Titel ergeben können, die vielleicht ungerechtfertigt waren, aus denen man aber nicht mehr rauskommt.
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