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| Anzeige inwieweit kann man haftbar gemacht werden, wenn ein passwort-geschütztes WLAN durch Dritte kompromittiert wird (konkret: das Passwort wurde geknackt, um so Zugriff auf den WLAN-Router und über ihn Zugriff auf das Internet zu erlangen) und diese dann über eine Tauschbörse lizenzpflichte Inhalte (Musik, Filme usw.) illegal herunterladen und anbieten? Wenn man man kompromittiert wurde, kann man dann eine Abmahnung (zusammen mit der Unterlassungserklärung) einfach ignorieren? Oder muss man als Eigentümer des WLAN-Routers nachweisen, dass Hacker unerlaubten Zugriff erlangt haben? Und wenn ja, wie kann man dies nachweisen? Vielen Dank im voraus für Aufklärung! kantaro |
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Und im Endeffekt ist man für seinen Anschluss immer selbst verantwortlich.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke für die schnelle Antwort. Obwohl sich ihr Inhalt gar nicht gut anhört. D.h., wenn man Opfer eines Hackerangriffs geworden ist und dies nicht mitbekommt, muss man für anschließende illegale Handlungen des Angreifers haften? Sehr bedenkliche Rechtsprechung. |
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| Die Rechtssprechung kommt nur dem Prinzip der Verantwortung nach. Wer ein WLAN betreibt, muss auch für dessen Sicherheit sorgen - wer soll es sonst tun? Es gibt genügend Möglichkeiten, WLANs (fast) zuverlässig abzusichern. Und wer das nicht kann oider nicht bereit ist, jemanden damit zu beauftragen, muss auch für die Folgen haften.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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Ich könnte die Argumentation ja verstehen, wenn ich mein WLAN nicht mit Passwort (WEP) gesichert hätte. Aber dass ich jetzt bezahlen soll für Kriminelle, die bei mir eingedrungen sind, kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt. Mein Problem ist jetzt, dass ich offensichtlich nicht den Nachweis erbringen kann, dass mein passwort-geschützter Router geknackt wurde. Man wird bei mir definitiv keine noch so kleine Spur der Datei finden, dich ich angeblich heruntergeladen und verbreitet haben soll. Wie war das noch? "Im Zweifel für den Angeklagen". Gilt wohl im Internet nicht. :cry: |
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