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  #1 (permalink)  
Alt 20.03.2010, 20:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 8
Standard Haftbar auch bei kompromittiertem WLAN?


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Hallo Forum,

inwieweit kann man haftbar gemacht werden, wenn ein passwort-geschütztes WLAN durch Dritte kompromittiert wird (konkret: das Passwort wurde geknackt, um so Zugriff auf den WLAN-Router und über ihn Zugriff auf das Internet zu erlangen) und diese dann über eine Tauschbörse lizenzpflichte Inhalte (Musik, Filme usw.) illegal herunterladen und anbieten?

Wenn man man kompromittiert wurde, kann man dann eine Abmahnung (zusammen mit der Unterlassungserklärung) einfach ignorieren?

Oder muss man als Eigentümer des WLAN-Routers nachweisen, dass Hacker unerlaubten Zugriff erlangt haben? Und wenn ja, wie kann man dies nachweisen?

Vielen Dank im voraus für Aufklärung!

kantaro
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  #2 (permalink)  
Alt 20.03.2010, 21:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Haftbar auch bei kompromittiertem WLAN?

Zitat:
inwieweit kann man haftbar gemacht werden, wenn ein passwort-geschütztes WLAN durch Dritte kompromittiert wird (konkret: das Passwort wurde geknackt, um so Zugriff auf den WLAN-Router und über ihn Zugriff auf das Internet zu erlangen) und diese dann über eine Tauschbörse lizenzpflichte Inhalte (Musik, Filme usw.) illegal herunterladen und anbieten?
In vollem Umfang.
Zitat:
Wenn man man kompromittiert wurde, kann man dann eine Abmahnung (zusammen mit der Unterlassungserklärung) einfach ignorieren?
Man darf Abmahnungern NIEMALS ignorieren. Weder berechtigte noch unberechtigte. Man sollte sie immer prüfen lassen.
Zitat:
Oder muss man als Eigentümer des WLAN-Routers nachweisen, dass Hacker unerlaubten Zugriff erlangt haben? Und wenn ja, wie kann man dies nachweisen?
Wenn du das kannst - ein solcher Nachweis ist technisch unmöglich (ohne entsprechende Vorbereitung).

Und im Endeffekt ist man für seinen Anschluss immer selbst verantwortlich.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 20.03.2010, 23:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 8
Standard AW: Haftbar auch bei kompromittiertem WLAN?

Danke für die schnelle Antwort. Obwohl sich ihr Inhalt gar nicht gut anhört.

D.h., wenn man Opfer eines Hackerangriffs geworden ist und dies nicht mitbekommt, muss man für anschließende illegale Handlungen des Angreifers haften? Sehr bedenkliche Rechtsprechung.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 01:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Haftbar auch bei kompromittiertem WLAN?

Die Rechtssprechung kommt nur dem Prinzip der Verantwortung nach. Wer ein WLAN betreibt, muss auch für dessen Sicherheit sorgen - wer soll es sonst tun? Es gibt genügend Möglichkeiten, WLANs (fast) zuverlässig abzusichern. Und wer das nicht kann oider nicht bereit ist, jemanden damit zu beauftragen, muss auch für die Folgen haften.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 02:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 8
Standard AW: Haftbar auch bei kompromittiertem WLAN?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Die Rechtssprechung kommt nur dem Prinzip der Verantwortung nach. Wer ein WLAN betreibt, muss auch für dessen Sicherheit sorgen - wer soll es sonst tun? Es gibt genügend Möglichkeiten, WLANs (fast) zuverlässig abzusichern. Und wer das nicht kann oider nicht bereit ist, jemanden damit zu beauftragen, muss auch für die Folgen haften.
Das kann ich nicht nachvollziehen. Mehr, als ein Passwort zu vergeben, kann ich nicht machen. Und wie, bitte schön, sol ich verhindern, dass jemand mit seinem Notebook in seinem Auto auf Cruising Tour geht und mein WLAN mit Brute Force-Methoden knackt? Genau das ist ja offensichtlich passiert bei mir. In einschlägigen Foren werden ja sogar (wie ich mittlerweile herausgefunden habe) die Geo-Daten geknackter WLAN-Router veröffentlicht.

Ich könnte die Argumentation ja verstehen, wenn ich mein WLAN nicht mit Passwort (WEP) gesichert hätte. Aber dass ich jetzt bezahlen soll für Kriminelle, die bei mir eingedrungen sind, kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt. Mein Problem ist jetzt, dass ich offensichtlich nicht den Nachweis erbringen kann, dass mein passwort-geschützter Router geknackt wurde.

Man wird bei mir definitiv keine noch so kleine Spur der Datei finden, dich ich angeblich heruntergeladen und verbreitet haben soll.

Wie war das noch? "Im Zweifel für den Angeklagen". Gilt wohl im Internet nicht. :cry:
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