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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Ich bin bei einer kleinen Internetfirma mit meinen Domains. Der Inhaber der Firma fand mein Domainnamen so gut, das er sich eine Domain von mir auf seinen Namen als Domaininhaber umgeschrieben hat. Ich habe die Denic angeschrieben und den Fall dargestellt. Heute wurde mir von der Denic mitgeteilt, das die Domain wieder auf meinen Namen registriert ist. Der alte Provider wurde enfernt. er hat jedoch noch seine Homepage auf dem Domainnamen hinterlegt. Weiss jemand was ich rechtlich dagegen machen kann. Ich konnte im Netz darüber nichts finden. Ist das Urkundenfäschung was die Internetfirma da gemacht hat? Ich wäre euch sehr dankbar über einen Rat. Mit Zitat antworten |
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| Die Frage ist, wie er das überhaupt umschreiben konnte. Normalerweise sind dafür Formulare mit Originalunterschrift notwendig. Sollte der Provider die Unterschriften gefälscht haben, wäre es Urkundenfälschung ... Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Einige Anbieter bieten ein Tool an, mit dem man die Whois Daten selber ändern kann. Dies hat die Firma ausgenutzt. Ein KK -Antrag mit Unterschrift lag nicht vor. Dank der Denic habe ich die Domain wieder bekommen, aber der Schaden ist groß. Ich wollte morgen Anzeige bei der Polizei stellen, bin mir aber nicht sicher, ob das geht??? |
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| Zitat:
Zitat:
Somit wäre es viel wichtiger, den Schaden zivilrechtlich (das macht man normalerweise über einen Anwalt) geltend zu machen. Dewnn nur dann hat der Betroffene was von.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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