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  #1 (permalink)  
Alt 15.11.2006, 16:39
SnoopY
 
Beiträge: n/a
Standard Bilder von mir selbst gemacht


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guten Tag:

angenommen A hat vor kurzem Bilder von einer Feier gemacht, und wollte diese nun online stellen... dazu eine Frage:

Wenn jmd gegen das Onlinestellen der Bilder von sich selbst ist, reicht es dann wenn A diese Person mit einem schwarzen Balken vor den Augen unkenntlich macht?

MfG
SnoopY
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  #2 (permalink)  
Alt 11.10.2008, 16:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.10.2008
Beiträge: 1
Standard AW: Bilder von mir selbst gemacht

Dazu hätte ich auch mal gerne was gewusst...
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  #3 (permalink)  
Alt 11.10.2008, 17:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Bilder von mir selbst gemacht

kann ausreichen, oder das Gesicht soweit verschwommen zeigen dass man die Person nicht erkennen kann.

das allerbeste wäre. eine genehmigung der betroffenen Person


Zitat:
Zitat von DanielJimenez Beitrag anzeigen
Dazu hätte ich auch mal gerne was gewusst...
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  #4 (permalink)  
Alt 11.10.2008, 22:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Bilder von mir selbst gemacht

Entscheidend ist die Erkennbarkeit. Wenn man ihn anhand irgendwelcher anderen Charakteristika erkennt reicht das nicht
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 12.10.2008, 13:19
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Bilder von mir selbst gemacht

Jep, sieht man z.B. eine Tätowierung die eine Person auch ohne Erkennbarkeit des Gesichts identifiziert, bedarf es m.E. auch noch die Einwilligung. Ansonsten reicht meiner Ansicht die Unkenntlichmachung aus, würde aber dennoch die Einwilligung empfehlen.
__________________
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