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Wenn ich eine Liste erstelle mit Namen, wer damals mit mir bei den Hotten-Totten dabei war ... damit kann wohl kaum jemand etwas anfangen. Mit 'reiner Namensliste' meinte ich allerdings eine bloße Namensliste. Davon ging ich jetzt aus. |
Die Frage war aber:
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um eine ehemalige Jugendgruppe, welche sich aus den Augen verloren haben und ein Forenmitgleid hat nun eben eine Namensliste derer eingestellt
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Damit kann man durchaus was anfangen. Gut, nicht wenn es um eine Theatergruppe geht (es sei denn, die hat irgendwann mal was angestellt), aber bestimmte "Jugendgruppen" haben da durchaus ein Potential, aus dem man was machen kann (Arbeitgeber, Ermittlungsbehörden ...)
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Falls juristische Schritte gegangen
würden (was bei dem Anonymen Beschwerdeführer kaum zu erwarten ist), muß man heute nicht mehr so sehr bibbern wie vor 5 Jahren, auf einen Richter zu treffen der begreift, daß man suchmaschinenen-indizierte bzw. überhaupt mal online gestellte Seiten kaum mehr aus dem Web bekommt. Die Seiten schon, klar - aber nicht die Spuren.
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Eigentlich interessiert das doch gar nicht. Denn der Richter müsste erstmal feststellen, dass der Forenbetreiber gar nicht der richtige Ansprechpartner ist. Und das kann auch einer, der sich noch mit dem Recht der Weimarer Republik gut auskennt

denn an den Grundlagen hat sich seitdem nicht viel geändert.
Und andererseits: Bis es wirklich soweit ist, dass die relevanten Richter (höchste Instanz) internetaffin sind, werden wohl noch 50 Jahre vergehen (wenn die heute 30jährigen an der Macht sind

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