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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 11:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 19
Standard Verkäufer droht Käufer mit Anwalt


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Wollte erstmal danke sagen, das Forum ist wirklich klasse.
Nun stell ich mir gerade folgenden Fall vor.

V- Verkäufer
K- Käufer

K hat Interesse an einem Produkt von V. Beide schreiben sich E-Mails. Dort wird natürlich immer wieder verhandelt. Über die Zahlungsmethode gibt es keine klare Übereinstimmung bzw. keine klare Abmachung. V will Western Union und K will aber nur überweisen. K hat noch eine Änderung über den Produktumfang K mitgeteilt wünscht aber immer noch Überweisung als Zahlungsart, K hat auch zugestimmt, aber dieser will Western Union. K hat darauf hin sein Angebot zurückgezogen und will nicht mehr kaufen.

V will aber Geld gesehen, da nach seiner Meinung ein Vertrag zustande gekommen ist. Er hat dies seinem Anwalt auch schon weiter gegeben. V hat aber bisher außer E-Mails und Handynummer nichts weiteres von K.

1. Muss K noch immer Leisten bzw. immernoch gebunden, auch wenn V seiner Änderung nicht im ganzen zugestimmt hat?

2. Wie kann V oder dessen Anwalt die Adresse von K herausfinden?

3. Müsste K Anwaltskosten begleichen.

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 12:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verkäufer droht Käufer mit Anwalt

Zitat:
1. Muss K noch immer Leisten bzw. immernoch gebunden, auch wenn V seiner Änderung nicht im ganzen zugestimmt hat?
Nein. Denn es ist kein Vertrag zustande gekommen. Erst wenn ein Angebot vorliegt und eine mit diesem Angebot übereinstimmente Annahme kommt der Vertrag zustande. Solange man sich also nicht ausdrücklich über einen Punkt geeinigt hat, kann kein Vertrag zustande gekommen sein.
Zitat:
2. Wie kann V oder dessen Anwalt die Adresse von K herausfinden?
Gar nicht Es sei denn K war so "dumm" und hat irgendwo im Internet Daten hinterlassen, die eine Verknüpfung von Email oder Tel mit der Adresse zulassen. Eine Herausgabe bei der Telefongesellschaft oder beim Email Provider dürfte für den Anwalt kaum möglich sein.
Zitat:
3. Müsste K Anwaltskosten begleichen.
Nur wenn er nicht im recht wäre.

Abgesehen davon, wenn V sich an einen Anwalt gewandt hat, hat V entweder zuviel Geld (denn die Kosten müsste V erstmal bezahlen) oder da sganzer ist eine Drohung. denn jeder Anwalt weiß eigentlich, wann ein vertrag zustande gekommen ist und dass man sich über alle Punkte einigen muss. Jeder vernünftige Anwalt würde V deswegen normalerweise wieder wegschicken.

Ich gehe hier natürlich nur von der Schilderung aus, sollte irgendwas fehlen oder anders sein als geschildert, kannd as Ergebnis natürlich ein ganz anderes sein.
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 12:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 19
Standard AW: Verkäufer droht Käufer mit Anwalt

Danke erstmal, deine Hilfe ist immer Super.

K sagte zu V, dass dieser versuchen werde eine Zahlung per Western Union vorzunehmen. K hat dies nicht geschafft. Darauf hin hat K nochmal V angeschrieben und gesagt, dass nur Überweisung möglich sei und V ein neues Angebot abgeben, indem K weiteres Zubehör, natürlich gegen höheren Preis verlangt.

V stimmte dem zu, verlangte aber immer noch die unsichere Zahlungsweise.
Wie würde es dann aussehen?
Danke
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  #4 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 13:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verkäufer droht Käufer mit Anwalt

Zitat:
K sagte zu V, dass dieser versuchen werde eine Zahlung per Western Union vorzunehmen. K hat dies nicht geschafft.
Problematisch. Ein "ich versuch es" kann immer als eine Zustimmung gewertet werden. Und prinzipiell ist es ja nicht unmöglich. Nur unter irgendweclhen Bedingungen. Und wenn man zusagt, muss man eben alles versuchen, die Bedingungen zu erfüllen. Solche Zusagen sind immer das Problem, warum solche (eigentlich eindeutigen Fälle) am Ende vor Gericht landen, da diese dann eben nicht mehr eindeutig beantwportet werden können sondern ALLE Umstände in Betracht gezogen werden müssten. Und das sprengt den Rahmen dieses Forums.
Zitat:
Darauf hin hat K nochmal V angeschrieben und gesagt, dass nur Überweisung möglich sei und V ein neues Angebot abgeben, indem K weiteres Zubehör, natürlich gegen höheren Preis verlangt.
Da sist genauso problematisch, wenn zwei Vereinbarungen so kombiniert werden, dass man das nicht klar auseinanderhalten kann.

Wie gesagt, um eine etwas genauere Aussage zu treffen müsste man in dem konkretisierten Beispiel alle Informationen haben.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 17:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 19
Standard AW: Verkäufer droht Käufer mit Anwalt

Auch wenn K hat immer geäußert, dass er Überweisung oder Lastschrift bevorzuge und Western Union unter keinem Fall machen würde.

Mit der Abänderung ist es, das K die bestehende Anfrage abgeändert hat, sozugagen Nachverhandelt, der Preis und Umfang wurde von V akzeptiert, nur die Zahlungsbedingung nicht. Sozusagen wurde, dass, angebliche zuvor bestehenden Angebot, abgeändert.
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