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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Nun stell ich mir gerade folgenden Fall vor. V- Verkäufer K- Käufer K hat Interesse an einem Produkt von V. Beide schreiben sich E-Mails. Dort wird natürlich immer wieder verhandelt. Über die Zahlungsmethode gibt es keine klare Übereinstimmung bzw. keine klare Abmachung. V will Western Union und K will aber nur überweisen. K hat noch eine Änderung über den Produktumfang K mitgeteilt wünscht aber immer noch Überweisung als Zahlungsart, K hat auch zugestimmt, aber dieser will Western Union. K hat darauf hin sein Angebot zurückgezogen und will nicht mehr kaufen. V will aber Geld gesehen, da nach seiner Meinung ein Vertrag zustande gekommen ist. Er hat dies seinem Anwalt auch schon weiter gegeben. V hat aber bisher außer E-Mails und Handynummer nichts weiteres von K. 1. Muss K noch immer Leisten bzw. immernoch gebunden, auch wenn V seiner Änderung nicht im ganzen zugestimmt hat? 2. Wie kann V oder dessen Anwalt die Adresse von K herausfinden? 3. Müsste K Anwaltskosten begleichen. Danke |
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Abgesehen davon, wenn V sich an einen Anwalt gewandt hat, hat V entweder zuviel Geld (denn die Kosten müsste V erstmal bezahlen) oder da sganzer ist eine Drohung. denn jeder Anwalt weiß eigentlich, wann ein vertrag zustande gekommen ist und dass man sich über alle Punkte einigen muss. Jeder vernünftige Anwalt würde V deswegen normalerweise wieder wegschicken. Ich gehe hier natürlich nur von der Schilderung aus, sollte irgendwas fehlen oder anders sein als geschildert, kannd as Ergebnis natürlich ein ganz anderes sein.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke erstmal, deine Hilfe ist immer Super. K sagte zu V, dass dieser versuchen werde eine Zahlung per Western Union vorzunehmen. K hat dies nicht geschafft. Darauf hin hat K nochmal V angeschrieben und gesagt, dass nur Überweisung möglich sei und V ein neues Angebot abgeben, indem K weiteres Zubehör, natürlich gegen höheren Preis verlangt. V stimmte dem zu, verlangte aber immer noch die unsichere Zahlungsweise. Wie würde es dann aussehen? Danke |
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Wie gesagt, um eine etwas genauere Aussage zu treffen müsste man in dem konkretisierten Beispiel alle Informationen haben.
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| Auch wenn K hat immer geäußert, dass er Überweisung oder Lastschrift bevorzuge und Western Union unter keinem Fall machen würde. Mit der Abänderung ist es, das K die bestehende Anfrage abgeändert hat, sozugagen Nachverhandelt, der Preis und Umfang wurde von V akzeptiert, nur die Zahlungsbedingung nicht. Sozusagen wurde, dass, angebliche zuvor bestehenden Angebot, abgeändert. |
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