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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 26.03.2010, 11:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2010
Beiträge: 4
Standard Verzwickte Situation


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Hallo,
habe etwas ziemlich dummes getan und wollte mich jetzt etwas informieren.
Zum Fall:
Habe meine Login-Daten für eine Pornoseite auf einem Forum weiterverkauft, da ich mir alle Filme geladen hatte und den Login somit nicht mehr brauchte.
Leider hat sich herausgestellt dass die Person, der ich den Login verkauft habe, zu dieser Seite gehörte (Zahlung erfolgte über PayPal).
Jetzt bekomme ich Drohungen, dass dies bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige kommt, falls ich den Vergleich nicht akzeptiere.
Habe aber das Gefühl, dass die eigentlich nur den Vergleich wollen, weiß es natürlich aber nicht sicher.
Was soll ich nun tun? Weiß dass dies ziemlich dämlich war und bin jetzt doch sehr ratlos.
Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.03.2010, 12:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verzwickte Situation

Das muss man selbst wissen - wer was Dummes tut, muss dafür auch gerade stehen.
Also entweder akzeptieren, oder die Anzeige abwarten (wobei ich bei der Anzeige nicht wüsste, was das für eine Straftat sein sollte - eigentlich gibt es hier nur zivilrechtliche Ansprüche, und da hat die Staatsanwaltschaft nichts mit zu tun)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 26.03.2010, 12:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Verzwickte Situation

Ja das ist mir klar... könnte mich auch echt selbst in den Arsch treten.
So ein Theater wegen 15€...
Aber genau das ist das was ich mir überlegt habe, kann man mich wegen der Weitergabe/Verkauf von Login-Daten anzeigen?
Wie gesagt habe das Gefühl, dass die ziemlich interessiert sind an einem Vergleich.
Hoff mir kann jemand dazu was sagen.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.03.2010, 14:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verzwickte Situation

Zitat:
Aber genau das ist das was ich mir überlegt habe, kann man mich wegen der Weitergabe/Verkauf von Login-Daten anzeigen?
Genau das ist die Frage. Eine Straftat nach §§ 202b,c StGB würde ich hier nicht sehen. Also müsste für eine Anzeige etwas anderes her. Nur fällt mir persönlich da nichts ein.

Aber auf jeden Fall möglich wäre eine zivilrechtliche Klage wegen Verstoß gegen irgendwelche Nutzungsbedingungen, nur das müsste eben anhand aller Umstände geprüft werden.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 26.03.2010, 20:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Verzwickte Situation

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Genau das ist die Frage. Eine Straftat nach §§ 202b,c StGB würde ich hier nicht sehen. Also müsste für eine Anzeige etwas anderes her. Nur fällt mir persönlich da nichts ein.

Aber auf jeden Fall möglich wäre eine zivilrechtliche Klage wegen Verstoß gegen irgendwelche Nutzungsbedingungen, nur das müsste eben anhand aller Umstände geprüft werden.
Danke für die Antwort!
Also es wurde nur ein Klage bei der Staatsanwaltschaft angekündigt.
Könnte eine Copyright-Klage (oder so etwas ähnliches) wegen den Videos in Frage kommen? Kann man die Staatsanwaltschaft ausschließen?
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