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Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage?

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  #1 (permalink)  
Alt 26.03.2010, 21:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2010
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Abmahnung wegen Picapp Bild erhalten


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Hallo zusammen,

ich bin derzeit etwas verzweifelt. Ich habe vor einigen Tagen eine Abmahnung bekommen in Höhe von 5.000 Euro, die ich spenden soll, desweiteren soll ich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Hintergrund der Abmahnung ist die Tatsache, dass ich auf meinem privaten Blog ein Bild Image Code auf meinem Blog eingebunden hatte. Das Bild selbst habe ich nicht runtergeladen.

Ich bin davon ausgegangen, dass das absolut legal ist. Aber auf dem Bild war u.a. noch ein Kind zu sehen, das widerrum ungepixelt zu sehen war. Und genau aus dem Grund habe ich nun die Abmahnung erhalten.

Ich kenne mich in dem Bereich überhaupt nicht aus, weiß nicht was ich machen muss und habe auch keine 5000 Euro, die ich mal eben so überweisen kann. Das hatte ich auch per E-Mail mitgeteilt. Heute nun habe ich schriftlich, nach nur 2 Tagen wo ich das erste Schreiben dazu erhalten habe, die Mitteilung bekommen, dass die Angelegenheit nun dem Anwalt der Firma übergeben wird.

Weiß jemand, wie da die Rechtslage ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 11:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Abmahnung wegen Picapp Bild erhalten

Zitat:
Ich habe vor einigen Tagen eine Abmahnung bekommen in Höhe von 5.000 Euro, die ich spenden soll,
Was ist das denn für ein Schwachsinn? Erstens muss man bei einer Abmahnung nicht sofort zahlen und zweitens erst recht keine Spenden.

Dann ist mir unklar, warum hier eine Abmahnung erfolgte, wegen Urheberrechtsverletzung (ungenehmigte Nutzung) oder Verletzung des Persönlichkeitsrechtes (Abbildung einer Person ohne deren Zustimmung).
Auch kann nicht ein und dieselbe Person gegen beides vorgehen. Selbst wenn der Urheber (Urheberrechte) ein Erziehungsberechtigter des Kindes wär (Persönlichkeitsrechte), könnte der bestenfalls gegen Urheberrecht vorgehen, da er selbst das Bild veröffentlicht hat. Wäre der Fotograf ein anderer, könnte er auch wegen Urheberrecht vorgehen, aber nicht wegen Persönlichkeitsrechten. Und wäre es der Erziehungsberechtigte, könnte er keinen Anspruch geltend machen wegen Urheberrechten.

Dumm war aber die Reaktion ohne vorher rechtlichen Rat gesucht zu haben. Wenn man keine Ahnung hat, soll man sich Hilfe suchen. Und dazu muss man nicht gleich zu einem Anwalt rennen, es gibt genügend mit rechtlichem Grundwissen.

Sollte aber jetzt irgendwas von einem Anwalt kommen, sollte man das nehmen, und von einem Anwalt prüfen lassen. Nach der kurzen und sicherlich unvollständigen Schilderung würd eich sagen, das macht auf jeden Fall Sinn, da mir die Abmahnung mit dem geschilderten Inhalt ungerechtfertigt erscheint.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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