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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich hoffe bei Euch einige Antworten auf meine Fragen zu bekommen. Sachverhalt: Man registriert für eine berufliche Internetpräsenz (weil man sich beispielsweise als Einzelunternehmerin selbständig machen willl) seinen seltenen Nachnamen als folgende Domains (www.nachname.de, www.nachname.eu und www.nachname.net). Fragen: 1. Müsste man die Domains oder eine der Domains an jemanden anderen abgeben, der den selben Nachnamen trägt, wenn er Ansprüche an diese Domains oder eine Domains erhebt? 2. Oder wäre es ratsamer den Nachnamen als Marke beim DPMA anzumelden. Hätte man dann Vorrechte an den Domains, weil Markenrechte vor Namensrechte gehen? 3. Oder wäre es allgemein ratsam nur eine Domain zu registrieren, um den anderen Personen noch Domains übrig zu lassen, um von vornherein Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen? 4. Oder wäre es ratsam die Unternehmensseite von vornherein unter dem Domainnamen www.vorname-nachname.de zu präsentieren? 5. Gibt es eine Begrenzung, wie viele Domains ich mit meinem Namen besitzen darf? Für Antworten und Tipps wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Kathi |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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