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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 30.03.2010, 11:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2010
Beiträge: 1
Standard Nachname als Domain


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Hallo liebe Forumteilnehmer,

ich hoffe bei Euch einige Antworten auf meine Fragen zu bekommen.


Sachverhalt:
Man registriert für eine berufliche Internetpräsenz (weil man sich beispielsweise als Einzelunternehmerin selbständig machen willl) seinen seltenen Nachnamen als folgende Domains (www.nachname.de, www.nachname.eu und www.nachname.net).

Fragen:
1. Müsste man die Domains oder eine der Domains an jemanden anderen abgeben, der den selben Nachnamen trägt, wenn er Ansprüche an diese Domains oder eine Domains erhebt?

2.
Oder wäre es ratsamer den Nachnamen als Marke beim DPMA anzumelden. Hätte man dann Vorrechte an den Domains, weil Markenrechte vor Namensrechte gehen?

3. Oder wäre es allgemein ratsam nur eine Domain zu registrieren, um den anderen Personen noch Domains übrig zu lassen, um von vornherein Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen?

4.
Oder wäre es ratsam die Unternehmensseite von vornherein unter dem Domainnamen www.vorname-nachname.de zu präsentieren?

5.
Gibt es eine Begrenzung, wie viele Domains ich mit meinem Namen besitzen darf?

Für Antworten und Tipps wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Kathi
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  #2 (permalink)  
Alt 30.03.2010, 13:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Nachname als Domain

Zitat:
1. Müsste man die Domains oder eine der Domains an jemanden anderen abgeben, der den selben Nachnamen trägt, wenn er Ansprüche an diese Domains oder eine Domains erhebt?
Wenn er berechtigte Ansprüche hat, vielleicht. Allerdings würde ich in dem Beispiel kaum mögliche Rechte sehen, aber das könnte man auch erst nach einer Einzelfallbneurteilung genau sagen.
Zitat:
2.
Oder wäre es ratsamer den Nachnamen als Marke beim DPMA anzumelden. Hätte man dann Vorrechte an den Domains, weil Markenrechte vor Namensrechte gehen?
Sowohl Markenrechte als auch ein gewerblicher Namensschutz (also bei geschäftlicher Nutzung) sind im MarkenG geregelt. Also in der Regel gleichberechtigt. Es könnte also bestenfalls jemand mit einem älteren Anspruch Rechte geltend machen. Meiner Meinung nach wäre eine Registrierung als Marke in dem Beispiel nicht sinnvoll (schließlich sind da nicht unerhebliche Kosten mit verbunden - und dann wäre es fraglich, ob der Name als Marke geschützt werden kann. Wenn nicht, ist das Geld auch weg). Aber das muss jeder für sich selbst beurteilen.
Zitat:
3. Oder wäre es allgemein ratsam nur eine Domain zu registrieren, um den anderen Personen noch Domains übrig zu lassen, um von vornherein Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen?
Die Streitigkeiten kann es auch bei einer registrierten Domain geben Aus dem Weg kann man denen nicht gehen.
Zitat:
4.
Oder wäre es ratsam die Unternehmensseite von vornherein unter dem Domainnamen www.vorname-nachname.de zu präsentieren?
Auch das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Zitat:
5.
Gibt es eine Begrenzung, wie viele Domains ich mit meinem Namen besitzen darf?
Nein. Bei einigen TLDs gibt es aber Voraussetzungen (bei .de, .eu oder .net sollte es aber keine Probleme geben)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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