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| Anzeige Hallo zusammen, ich hab eine knifflige Frage: Ich schreibe im Moment meine Bachelor Thesis über die Einführung eines Kundenbindingsprogrammes (a la Payback, Miles & More) bei einem Handelsunternehmen. Es ist eine reine B2B Geschichte. Wir haben eine strikte Compliance Policy die verbietet Geschenke an abweichende Lieferanschriften zu senden bzw. einem Kunden auszuhändigen. Jedoch ist eine Anforderung des Vertriebes den Versand an eine Privatadresse oder eine Person beim Kunden möglich zu machen da wir sonst einen Wettbewerbsnachteil hätten. Wie ich mittlerweile herausgefunden habe, kann man durch ein gestempeltes und unterschriebenes Formular in Papierform mit einem Haftungsausschluß den Kunden auf die entsprechenden Gesetze hinweisen, damit er selbst die Verantwortung der Versteuerung trägt. Somit ist der Versand an eine abweichende Lieferanschrift möglich. Da ich aber plane die komplette Abwicklung des CLP-Programms in den Webshop zu schieben, möchte ich den Papierkrieg abschaffen und durch ein Double-Opt-in Mailverfahren ersetzen Meine Frage nun, ist dies (2x Bestätigungsmail vom Kunden) vor dem Gesetz rechtskräftig ? Was muss ich bedenken wenn ich so etwas aufsetze ? Mach ich mich als Unternehmen trotzdem strafbar wenn der Kunde das Geschenk nicht versteuert ? Bzw. wie kann ich das komplett ausschließen ? Es wär auch prima wenn ihr mit gleich die entsprechenden Paragraphen angeben könntet. Ich bedank mich schonmal im Voraus für eure Antworten. 2v666 |
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