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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige wenn ich im Jahr 2005 eine Domain registriere, im Jahr 2007 einen Online-Shop, also einen Versandhandel unter dieser Domain eröffne muss ich dann "sicherheitshalber" diesen Namen als Marke registrieren, damit ich diese Domain nicht wieder loswerde? Es geht dabei um eine Marke wie "EuroHose" oder "InterSchnuller" - nur um mal ein Beispiel zu nennen. Ich habe jetzt unter dieser "Marke" einen Online-Shop unter .com. ich würde jedoch gerne auch die .de Domain haben. Hätte ich ein Recht darauf, diese zu übernehmen, wenn ich diese als Marke beim DPMA registrierte? Oder alternativ: dürfte niemand sonst Schnuller unter interschnuller.de in Deutschland vertreiben, weil ich das ja schon unter interschnuller.com mache. Was muss ich mindestens machen, um mir den Vertrieb von Schnullern (bleiben wir bei diesem Beispiel) unter dem namen "Interschnuller" für Dutschland zu sichern. Ist eine Registrierung beim DPMA zwingend erforderlich oder reicht meine Markttätigkeit bereits aus? Gruß T. Geändert von tiffany01 (30.03.2010 um 23:48 Uhr). Grund: Tippfehler in Überschrift |
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| Die gewerbliche Nutzung reicht meiste4ns aus. Allerdings muss unter dem Namen dann auch das Produkt vertrieben werden. Relevant ist hier der Firmenname, nicht die Domain. Und solche Namen kann man nur als Firemnname tragen, wenn man im Handelsregister eingetragen ist (e.K., GmbH u.ä.) Das Recht, das sich aus der Domain allein ergibt sehe ich damit als ziemlich schwach an. Bei der Registrierug der Marke tritt das gleiche Problem auf, da sie nur dann ausreichend Schutz genießt, wenn sie auch verwendet wird. Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo und vielen Dank für die Info! Ich will das beispiel noch etwas ausweiten: Angenommen wir haben die Domains INterschnuller.com Megaschnuller.de Omnischnuller.net Schnullerprofis.de und Schnullerland.de - über alle vertreiben wir Schnuller unterschiedlicher Marken. Bei Interschnuller.com haben wir ein besonders Inter********es Sortiment. Weder heiße ich Interschnuller, noch würde ich jemanden heiraten der so heißt Für alle diese Vertriebskanäle möchte ich nicht je eine GmbH aufmachen - sie werden betrieben von einer Firma: Deutsche Schnuller GmbH & Co. KG. Jetzt kauft eine schweizer Firma die "Interschnuller.de" und vetreibt Interschnuller Schnuller (Produkte). Nutzt die Marke also nicht für den Vertrieb, sondern für ein Produkt. Wir kann ich das wirksam verhindern - da ich sellbst auch mir die Möglichkeit offen halten möchte, eines Tages Interschnuller Schnuller zu vertreiben. Kann mir durch den Markeintritt von Interschnuller Schnullern die Nutzung der Domain Interschnuller. com für den Vetrieb anderer Schnullermarken untersagt werden? Überlegung: Wenn ich eine Ltd Gründe ist das annähernd günstiger (und sicherer) als eine Eintragung in das Markenregister. Diem LtD muss nun nur Domaininhaberin sein. Ich gründe also eine Interschnuller Ltd, und der übertrage ich die Domain. Diese vermietet sie (bzw. die Nutzung) an die "Deutsche Schnuller GmbH & Co. KG". Ist das ein gute Idee oder spricht da etwas dagegen? Wenn das funktioniert fliege ich nach London und eröffne für jede Domain eine LtD. die Jahresbilanzen dürften übersichtlich werden Gruß T P.S.: gibt es hier einen "Ethik-Filter", der aus "Inter na tion nal" Inter****** macht? Wow! Geändert von tiffany01 (30.03.2010 um 23:47 Uhr). Grund: Ergänzung einer Frage |
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| Wenn man Produkte unter einem bestimmten Namen vertreibt, kann man durchaus Marken anmelden. Ich war am Anfang von dem Firmennamen ausgegangen. Bei Marken besteht dann der Schutz für die angemeldeten Klassen. Zunächst muss eine Marke nati0nal angemeldet werden. Damit besteht dann auch nur ein ********er Schutz. Nach erfolgreicher Anmeldung (mindestens 3 Monate später, da solange die Widerspruchsfrist läuft) kann dann eine EU-Marke angemeldet werden. Die würde dann EU-weit gelten. Problematisch wäre dann die Schweiz immer noch, da sie kein EU Land ist. Heißt, man muss auch die nati0nale Marke dann dort noch anmelden. Alles in allem dürfte das bei der Menge der Marken mächtig teuer werden (das könnte schon an das Mindestkapital der GmbH heranreichen) und man muss aufpassen, dass nicht schon Marken existieren, denn das Geld bekommt man bei einer Ablehnung oder Löschung nicht zurück ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: domain |
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