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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 00:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.04.2010
Beiträge: 2
Beitrag Was tun wenn? (Domain u. Markengrabbing)


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Hallo Gemeinde,
herzlichen Dank für dieses geniale Forum!

Ich besitze seit ca. 1 Jahr einen Namen unter den gängigsten TLDs, den ich auch bald im geschäftlichen Verkehr verwenden möchte.
Nun ist mir aufgefallen das jemand aus DE teures Geld dafür ausgibt, um sich diesen Namen unter den noch freien unüblichen Domainendungen zu registrieren. Warum auch immer.
Deshalb habe ich diesen Namen auch schon beim Patentamt in drei Klassen als Wortmarke eingereicht.
(Natürlich nach langer Markenrecherche etc.)

Was wäre wenn?
Dieser Name aus irgendwelchen Gründen als Marke nicht eingetragen wird (das Ergebniss erfahre ich ja erst in 5Monaten)und dieser Typ in der Zeit einfach auch diesen Namen als Marke einreicht und dieser aber eingetragen wird (vielleicht weil nur in einer Klasse, aber im selben Geschäftsfeld).

Wie geht man vor?
1. Sollte ich die Domain und somit auch den Namen schon vor der Entscheidung des Patentamt im geschäftlichen Verkehr nutzen, um mir irgendwelche Rechte zu sichern? (evtl. fängt der ja zuerst an)

2. Sollte ich gleich noch ne Markenanmeldung hinterherschicken (zb in nur einer Klasse), um eine evtl. Ablehnung der ersten entgegenzuwirken?

3. Hätte ich nicht schon mit meiner Markenanmeldung bewiesen, obwohl diese abgewiesen worden ist, das ich die Idee hatte? Kann man nicht daraus schon irgendwelche Urheberansprüche oder Rechte geltend machen?

4. Oder Tee trinken ?

Finde das etwas dreist wie der vorgeht, obwohl ja rechtlich nichts dagegen spricht.

MfG
pointone
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  #2 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 11:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Was tun wenn? (Domain u. Markengrabbing)

Erstmal allgemein: Bereits mit der Anmeldung der Marke (also der Tag ders Zugangs beim DPMA) entsteht ein vorläufiger Schutz. Reicht also jemand später die gleiche Marke ein, ist ein älteres Recht vorhanden.

Wird die Marke vom DPMA abgelehnt, kann auch der später einreichende mit seiner Marke nichts erreichen, da diese auch abgelehnt werden müsste. Wird sie es nicht, kann jeder innerhalb der 3 monatigen Widerspruchsfrist die Löschung verlangen (auf der Basis der eigenen Ablehnung).
Unreloevant ist der Schutz natürlich, wenn eine andere Klasse betroffen ist, da gleiche Marken in unterschiedlichen Klassen durchaus nebeneinander existieren können. Und beim Markenschutz geht es ausschließlich um die eingetragenen Klassen. Das eigentliche Geschäftsfeld ist unrelevant. Deswegen ist das mit den Klassen auch immer etwas problematisch, wieviel und welche man nimmt. Übrigens ist eine Ablehnung wegen der verwendeten Klassen eher unüblich (es sei denn, es handelt sich um Gattungsbegriffe). Und zu guter Letzt kann man auch einer Ablehnung einer Marke widersprechen - manchmal hat das sogar Erfolg.

Wird die Marke eingetragen, kann man gegen die Verwendung vorgehen, allerdings auch nur, wenn die Klasse betroffen ist. Hier ist es natürlich besser, wenn der andere keine Marke eingetragen hat, da man bei der bloßen Verwendung die Relevanz der geschützten Klasse sicherlich besser interpretieren kann

Und verwendet der andere dann die Marke (die Marke muss aber geschäftlich verwendet werden UND die Klassen betroffen sein), dann kann man Unterlassung fordern.

Zitat:
Nun ist mir aufgefallen das jemand aus DE teures Geld dafür ausgibt, um sich diesen Namen unter den noch freien unüblichen Domainendungen zu registrieren. Warum auch immer.
Wenn es was bringt Meistens wollen diejenigen die Domainen gar nicht verwenden, sondern einfach nur "verkaufen". Allerdings ist es nun mal ein Irrglauben, dass es besser ist, alle möglichen Domainen selbst zu haben ...
Zitat:
1. Sollte ich die Domain und somit auch den Namen schon vor der Entscheidung des Patentamt im geschäftlichen Verkehr nutzen, um mir irgendwelche Rechte zu sichern? (evtl. fängt der ja zuerst an)
Man kann einen Begriff auch ohne Markenregistrierung verwenden. Dem stehen bestenfalls ältere Rechte entgegen ...
Zitat:
2. Sollte ich gleich noch ne Markenanmeldung hinterherschicken (zb in nur einer Klasse), um eine evtl. Ablehnung der ersten entgegenzuwirken?
Der Sinn offenbart sich mir nicht ganz
Zitat:
3. Hätte ich nicht schon mit meiner Markenanmeldung bewiesen, obwohl diese abgewiesen worden ist, das ich die Idee hatte? Kann man nicht daraus schon irgendwelche Urheberansprüche oder Rechte geltend machen?
Noch ist sie doch nicht abgewiesen, oder? Und außerdem geht es bei einer Marke weder um Idee (die kann man gar nicht schützen in DE) noch um Urheberrechte (das gibt es nur bei Werken, und ein Begriff ist kein Werk) sondern ausschließlich um Namensrechte Und die entstehen auf verschiedenen Wegen:
- natürlicher Name (BGB)
- Verwendung im geschäftlichen Leben als Firma oder Produktname (MarkenG)
- Marke (MarkenG)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 12:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.04.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Was tun wenn? (Domain u. Markengrabbing)

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
Sie haben mir damit wirklich schon sehr geholfen.

Zitat:
Übrigens ist eine Ablehnung wegen der verwendeten Klassen eher unüblich (es sei denn, es handelt sich um Gattungsbegriffe).
Aber sagen wir es handelt sich um ein Gattungsbegriff und die Marke wird auf Grund dessen, gerade wegen dieser Klasse nicht zugelassen. Reine Vermutung von mir.

Kann ich bei Ablehnung evtl. bei meinem Widerspruch dann einfach meinen Verzicht auf diese Klasse erklären und um die Eintragung der Marke ohne diese Klasse bitten oder muss eine komplett neue Markenanmeldung machen?

(was ja auch wieder 6 Monate dauern würde und in der Zwischenzeit jemand anderes diese Marke eintragen könnte.)

Deswegen meine Frage zu Punkt 2 :
Zitat:
Sollte ich gleich noch ne Markenanmeldung hinterherschicken (zb in nur einer Klasse), um eine evtl. Ablehnung der ersten entgegenzuwirken?
Im Prinzip würde ich dann diese Klasse, unter der ich die Ablehnung auf Grund des Gattungsbegriff vermute streichen und die Wortmarke nochmals ohne diese Klasse einreichen, um nicht wieder so lange warten zu müssen bzw. Markengrabbern zuvor zu kommen.

Ist sowas sinnvoll oder bin ich von Sinnen ?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 17:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Was tun wenn? (Domain u. Markengrabbing)

Zitat:
Aber sagen wir es handelt sich um ein Gattungsbegriff und die Marke wird auf Grund dessen, gerade wegen dieser Klasse nicht zugelassen. Reine Vermutung von mir.
Meines Wissens ist die Klasse egal, aber gut.
Zitat:
Kann ich bei Ablehnung evtl. bei meinem Widerspruch dann einfach meinen Verzicht auf diese Klasse erklären und um die Eintragung der Marke ohne diese Klasse bitten oder muss eine komplett neue Markenanmeldung machen?
Man kann eine Marke sooft einreichen wie man möchte. Mit den Klassen, die man möchte. Man muss auch keinen Verrzicht erklären, einmal abgelehnt muss man nichts weiter unternehmen und kann es wieder versuchen. Das Einzige ist: Weder die Kosten der abgelehnten Anmeldung noch noch der neuen werden erstattet.
Zitat:
(was ja auch wieder 6 Monate dauern würde und in der Zwischenzeit jemand anderes diese Marke eintragen könnte.)
Wie kommst du immer auf den Zeitraum? Die Anmeldung einer Marke zählt ab dem Eingang im DPMA. Wann es veröffentlicht wird oder wann die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, ist dabei egal, wenn es um ältere Rechte geht.
Sicherlich kann es dauern, kommt aber darauf an, wie man die Marke einreicht. Die Veröffentlichung der Anmeldung kann auch schon innerhalb eines Monats erfolgen ...
Zitat:
Ist sowas sinnvoll oder bin ich von Sinnen ?
Du kommst mir ein wenig panisch vor ...
__________________
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