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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige herzlichen Dank für dieses geniale Forum! Ich besitze seit ca. 1 Jahr einen Namen unter den gängigsten TLDs, den ich auch bald im geschäftlichen Verkehr verwenden möchte. Nun ist mir aufgefallen das jemand aus DE teures Geld dafür ausgibt, um sich diesen Namen unter den noch freien unüblichen Domainendungen zu registrieren. Warum auch immer. Deshalb habe ich diesen Namen auch schon beim Patentamt in drei Klassen als Wortmarke eingereicht. (Natürlich nach langer Markenrecherche etc.) Was wäre wenn? Dieser Name aus irgendwelchen Gründen als Marke nicht eingetragen wird (das Ergebniss erfahre ich ja erst in 5Monaten)und dieser Typ in der Zeit einfach auch diesen Namen als Marke einreicht und dieser aber eingetragen wird (vielleicht weil nur in einer Klasse, aber im selben Geschäftsfeld). Wie geht man vor? 1. Sollte ich die Domain und somit auch den Namen schon vor der Entscheidung des Patentamt im geschäftlichen Verkehr nutzen, um mir irgendwelche Rechte zu sichern? (evtl. fängt der ja zuerst an) 2. Sollte ich gleich noch ne Markenanmeldung hinterherschicken (zb in nur einer Klasse), um eine evtl. Ablehnung der ersten entgegenzuwirken? 3. Hätte ich nicht schon mit meiner Markenanmeldung bewiesen, obwohl diese abgewiesen worden ist, das ich die Idee hatte? Kann man nicht daraus schon irgendwelche Urheberansprüche oder Rechte geltend machen? 4. Oder Tee trinken ? Finde das etwas dreist wie der vorgeht, obwohl ja rechtlich nichts dagegen spricht. MfG pointone |
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| Erstmal allgemein: Bereits mit der Anmeldung der Marke (also der Tag ders Zugangs beim DPMA) entsteht ein vorläufiger Schutz. Reicht also jemand später die gleiche Marke ein, ist ein älteres Recht vorhanden. Wird die Marke vom DPMA abgelehnt, kann auch der später einreichende mit seiner Marke nichts erreichen, da diese auch abgelehnt werden müsste. Wird sie es nicht, kann jeder innerhalb der 3 monatigen Widerspruchsfrist die Löschung verlangen (auf der Basis der eigenen Ablehnung). Unreloevant ist der Schutz natürlich, wenn eine andere Klasse betroffen ist, da gleiche Marken in unterschiedlichen Klassen durchaus nebeneinander existieren können. Und beim Markenschutz geht es ausschließlich um die eingetragenen Klassen. Das eigentliche Geschäftsfeld ist unrelevant. Deswegen ist das mit den Klassen auch immer etwas problematisch, wieviel und welche man nimmt. Übrigens ist eine Ablehnung wegen der verwendeten Klassen eher unüblich (es sei denn, es handelt sich um Gattungsbegriffe). Und zu guter Letzt kann man auch einer Ablehnung einer Marke widersprechen - manchmal hat das sogar Erfolg. Wird die Marke eingetragen, kann man gegen die Verwendung vorgehen, allerdings auch nur, wenn die Klasse betroffen ist. Hier ist es natürlich besser, wenn der andere keine Marke eingetragen hat, da man bei der bloßen Verwendung die Relevanz der geschützten Klasse sicherlich besser interpretieren kann Und verwendet der andere dann die Marke (die Marke muss aber geschäftlich verwendet werden UND die Klassen betroffen sein), dann kann man Unterlassung fordern. Zitat:
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- natürlicher Name (BGB) - Verwendung im geschäftlichen Leben als Firma oder Produktname (MarkenG) - Marke (MarkenG)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Sie haben mir damit wirklich schon sehr geholfen. Zitat:
Kann ich bei Ablehnung evtl. bei meinem Widerspruch dann einfach meinen Verzicht auf diese Klasse erklären und um die Eintragung der Marke ohne diese Klasse bitten oder muss eine komplett neue Markenanmeldung machen? (was ja auch wieder 6 Monate dauern würde und in der Zwischenzeit jemand anderes diese Marke eintragen könnte.) Deswegen meine Frage zu Punkt 2 : Zitat:
Ist sowas sinnvoll oder bin ich von Sinnen ? |
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Sicherlich kann es dauern, kommt aber darauf an, wie man die Marke einreicht. Die Veröffentlichung der Anmeldung kann auch schon innerhalb eines Monats erfolgen ... Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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