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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 18:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.04.2010
Beiträge: 3
Standard Brauche dringenst Hilfe bei der Kleinunternehmerregelung!!!


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Hallo an Alle...

Ich bin neu hier im Forum, da ich ein paar Fragen habe, welche ich mir durch Bücher oder googlen noch nicht beantworten konnte.

Es handelt darum, dass ich mir einen Online Shop zum Teil mit Download - Produkten aufbauen möchte.

Nun zu meinen Fragen:

Welche Pflichen bzgl. Steuern habe ich als Kleinunternehmer?
Wie sieht es mit der Rechnung aus?.. Bei z.B. paypal oder Sofortüberweisung?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen:-D

Geändert von M.Walter (07.04.2010 um 19:40 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 21:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Kleinunternehmerregelung

Zitat:
Welche Pflichen bzgl. Steuern habe ich als Kleinunternehmer?
Was meinst du mit Kleinunternehmer? Die Kleinunternehmerregelung nach UStG oder als "kleines Unternehmen"? Eigentlich die gleichen, wie jedes Unternehmen. Nur bei der Kleinunternehmerregelung nach UStG besteht die Besonderheit, dass du keine USt ausweist und keine VSt geltend machen kannst.
Zitat:
Wie sieht es mit der Rechnung aus?.. Bei z.B. paypal oder Sofortüberweisung?
Genau wie sonst auch. Das hat mit der Bezahlart wenig zu tun. Als Unternehmer muss man Rechnungen mit den gesetzlich erforderlichen Angaben erstellen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 08.04.2010, 02:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.04.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Kleinunternehmerregelung

Ja mit der Kleinunternehmerregelung meinte ich ..

.. ich habe gehört, dass man nicht rechnungspflichtig ist (außer der Kunde verlangt eine), stimmt dass?

Liebe Grüße
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  #4 (permalink)  
Alt 08.04.2010, 08:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Kleinunternehmerregelung

Nein. Es besteht eine Pflicht zur Erstellung von Belegen mit eindeutiger Nummerierung je Unternehmen (da gibt es eine gesetzliche Vorschrift zu, wenn dich das interessiert, kann ich die raussuchen).
Der Unterschied bei der Kleinunternehmerregelung ist nur, dass die MSt. nicht ausgewiesen wird sondern auf die Kleinuinternehmerregelung hingewiesen wird.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.04.2010, 15:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.04.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Kleinunternehmerregelung

Erst mal danke für die schnellen Antworten.

Ja doch das würde mich auf jeden Fall sehr interessieren.

Liebe Grüße
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