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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 26.07.2002, 19:42
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Registriert seit: 26.07.2002
Beiträge: 3
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Hallo

immer wird nur über die Pflichten von Käufern berichtet. Wenn ein Verkäufer einen onlineshop betreibt, hinterher nicht liefern will mit der Aussage:
-- " ... teilen wir Ihnen mit, das es sich hierbei um
invitatio ad offerendum handelt "
ist dies von mir nicht zu verstehen, da nach der Bestellung per Warenkorb mit Bestätigung der AGB noch eine Bestellbestätigung per mail kam.

Bestehen den für Verkäufer keine Pflichten ??

MfG

Wolfgang
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2002, 22:42
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Beiträge: 3
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Hallo Soeren

ist schon ungerecht, wenn man bedenkt . . . .
man nimmt sich zeit für nen Preisvergleich im internet und ordert beim günstigsten onlineshop, der dann, trotz bestätigung, nicht liefern will.
in geschäften muß man sich doch auch an den ausgezeichneten preis halten und artikel verkaufen, die man anbietet, oder ???

schon komisch

Wolfgang?
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  #3 (permalink)  
Alt 30.07.2002, 22:43
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Registriert seit: 26.07.2002
Beiträge: 3
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ok Soeren

dann sollte das Stück aber auch in angemessener Zeit aus dem Schaufenster/Webshop genommen werden.
Laufende günstige Angebote die nie geliefert werden . . . . das kann doch nicht richtig sein.
Auch jetzt, drei Tage nach der Ablehnung steht der Artikel noch im Shop . . . .

MfG

Wolfgang
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  #4 (permalink)  
Alt 08.06.2006, 01:41
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Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
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Hmmm, also ich hab gerade einen änlichen Fall. Die Ware wurde bestellt und bezahlt, aber nicht geliefert. Zunächst mit der Ausrede, sie wäre nicht ausreichend für alle Kunden vorrätig (und deshalb auch kurzfristig nicht angeboten). Allerdings wird sie mittlerweile schon lange wieder vom Verkäufer angeboten, nur zu einem etwas höheren Preis. Seitdem reagiert der Verkäufer einfach nicht mehr auf emails.

Irgendwie find ich es unfair, wenn die einzige Möglichkeit wäre vom Kauf zurückzutreten (und das auch mit ungewissem Ausgang), denn der Käufer verfügt mittlerweile über 2 Monate über mein Geld und hätte somit quasi die Zinsen verdient (auch wenn der Betrag nicht allzu hoch ist). Insofern müsste doch nach meinem persönlichen Rechtsempfinden entweder der Verkäufer das Geld sofort zurück erstatten (anstatt einen hinzuhalten) oder eben Schadensersatz leisten. Irgendwie sehe ich da als Kunde keine Möglichkeit wirklich gerecht behandelt zu werden, oder liegt das jetzt an meiner Unwissenheit?
;-)
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