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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 10.04.2010, 14:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.04.2010
Beiträge: 1
Standard kleingewerbe


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hallo freunde,

ich möchte gerne ein paar euro nebenbei verdienen und spiele mit dem gedanken mir ein kleingwerbe anzumelden.

meine frage...
ich bin derzeit angesellt in einer firma und habe ein jahreseinkommen von ca. 19.000 euro netto.

jetzt möchte ich jeden montat durch div. dienstleistungen (privat), vielleicht 100-200 euro zusätzlich verdienen und dem kunden die möglichkeit bieten eine rechnung zu schreiben.

darf ich folgende klausel auf meinen rechnungen anwenden?

Der Gesamtbetrag enthält nach § 19 Abs. 1 S. 4 UstG keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).

was gibt es sonst noch zu beachten???

ich habe durch server, domains, etc. derzeit erhebliche unkosten, die ich in irgendeiner weise gerne durch ein kleingewerbe abdecken möchte.

über antwort würde ich mich sehr freuen.

vielen dank.

Geändert von aerotech (10.04.2010 um 14:22 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 10.04.2010, 22:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: kleingewerbe

Zitat:
Der Gesamtbetrag enthält nach § 19 Abs. 1 S. 4 UstG keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).
Wenn das Finanzamt der Beantragung zustimmt.
Zitat:
was gibt es sonst noch zu beachten???
Alles was bei einem Gewerbe zu beachten ist (Rechtsform, Anmeldung, Steuern, Buchhaltung, Haftung ....) zuzüglich der Tatsache, dass ein nebenberufliches Gewerbe vom Arbeitgeber normalerweise genehmigt werden muss.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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