| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Ich hoffe das ich in den richtigen Bereich des Forum Poste wenn nicht bitte ich um verschiebung in ein diesbezüglich korecktes Forum. Ich bin zum .01.01.2010 Umgezogen un wollte meinen Internet anbieter mitnehmen da mein Vertrag auch noch einige Zeit lief. Nu mehr ist dies über vier Monate her und ich habe noch immer keinen Anschluß. Mehrere Termine der Freischaltung schlugen fehl, jedoch nie durch mein Verschulden sondern oblag es der Telekom oder des Anbieters direct. Am .01.04.2010 rief mich ein Mittarbeiter des Anbieters an und wir einigten uns darauf das wir einen völlig neuen Vertrag aufsetzen da es nun schon so oft Fehl schlug. Ich sollte vorige Woche die neue Hardware bekommen jedoch ist scheinbar auch dies nicht möglich da die unfähigkeit seitens des Anbieters scheinbar keine Grenzen kennt. Ich habe rücklagen an Faxschreiben und Stempel der Post um nachzuvollziehen wie oft und ab wann ich nun schon versuche den anschluß zu bekommen. Nun meine Frage, da dies alles ein scheinbar bodenloses Loch ist wollte ich versuchen den Anbieter fristlos Kündigen um mich an einen anderen zu wenden. Jedoch weiß ich nicht ob ich von der Rechtlichen Seite her sicher bin. Ist es möglich vorab aus einem Vertrag zu kommen wenn man durch diesen zwar Zahlungen Tätikt jedoch keinerlei Dienstleistung erhält? mit freundlichem gruß. |
| |||
| Wenn der Anbieter eine endgültig gersetzte Frist nicht einhält oder endgültiug verweigert, kann man vom Vertrag zurücktreten. Aöls kleiner Tipp: Man sollte in solchen Fällen niemals Telefonate tätigen sondern alles per Einschreiben regeln. Denn die, die am Telefon erreicht sind nur irgendwelche Mitarbeiter in irgendeinem externen Call-Center. Die haben weder Ahnung von der Technik noch ist der Anbieter an irgendwelche Zusagen gebunden ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Probleme mit dem internet-anbieter | TheChris80 | Strafrecht & Internet | 1 | 15.02.2010 11:38 |
| Urheberrechtsverletzung durch Usenet-Anbieter: 695.000 EUR Streitwert angemessen | Discuss24 | Recht - MP3 & Tauschbörsen | 0 | 11.05.2009 09:32 |
| Autokauf im Internet - Betrug durch 'EU-Car Zentrale'? | Discuss24 | Strafrecht & Internet | 0 | 11.04.2008 10:00 |
| Internet-Anbieter Freenet steht vor Übernahme | Discuss24 | Urheberrecht | 0 | 01.10.2007 11:07 |
| Beleidigung im Internet nicht durch Meinungsfreiheit gerechtfertigt | Discuss24 | Verantwortlichkeit für Inhalte | 0 | 24.01.2003 14:27 |
| |