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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Wenn eine GmbH aufgelöst / liquidiert werden soll, ist es ja naheliegend, dass vorhandene Hardware zur Deckung der noch ausstehenden Kosten bei Ebay (oder sonstwo) zum Verkauf angeboten wird. Allerdings ist das ja so eine Sache mit gewerblichem Handel auf Ebay. Garantie oder Gewährleistung könnte auf die Hardware ja nicht geleistet werden, da die Gesellschaft nach der Auflösung nicht mehr existiert. Das Widerrufsrecht von einem Monat bei Ebay ist auch so eine Sache, die man wohl nicht umgehen kann. Die Frage an die Experten hier: ist es überhaupt sinnvoll, einen solchen Verkauf über Ebay in Angriff zu nehmen? Was genau muss beachtet werden in diesem speziellen Fall? Reicht ein Hinweis darauf, dass es sich um einen Verkauf innerhalb der Liquidation handelt, und dass deswegen keine Garantie und Gewährleistung gewährt werden kann? Muss die Gesellschaft den Zeitraum für das Widerrufsrecht "abwarten", bevor sie endgültig aufgelöst werden kann? Die Firma hätte ansonsten nichts mit An- und Verkauf von Waren zu tun, dies wäre eine einmalige Angelegenheit (aber weil es eine GmbH ist wohl trotzdem gewerblich und nicht privat). Vielen Dank |
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Meine Empfehlung: Die Geräte an die Gesellschafter verkaufen und die verkaufen sie privat weiter. Oder man sucht sich eine Firma, die Liquidationsgüter aufkauft, nur dürfte da relativ wenig rauszuschlagen sein
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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