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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige da ich den Kauf noch nicht getätigt habe, kein rechtliche Auseinandersetzung da ist und ich den Internetshop nicht nenne, hoffe ich, dass ich meine Frage hier platzieren darf. Ich würde gerne in einem Internetshop 3 Artikel zur Auswahl bestellen und je nach Ergebnis der Anprobe werde ich 2 oder 3 Artikel zurückschicken. Ich würde erwarten, dass mir der volle Kaufpreis von 2 oder ggf. 3 Artikel sowieso die Rücksendekosten und ggf. die Hinsendekosten erstatt werden. Nun aber der (aus meiner Sicht) Hammer: der Laden schreibt: -------------------------- Unser Angebot richtet sich an private Endverbraucher und die Abgabe erfolgt in haushaltsüblichen Mengen. Viele Kundinnen sind jedoch von unseren Kleidern so begeistert, dass Sie gerne viele Kleider zur Auswahl bestellen möchten. Kein Problem - ab sofort können Sie unbegrenzt viele Kleider bestellen. Für diesen EXTRA-Service berechnen wir pro Kleid (ab dem zweiten Kleid) eine Servicepauschale von nur 20,00 EUR. Wenn Sie die bestellten Kleider behalten, wird Ihnen der Betrag erstattet, bei Rücksendung der Kleider wird die Servicepauschale für den administrativen Mehraufwand einbehalten. --------------------------------- Ist das nicht gesetzeswidrig? Gruß stevy1st |
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| Nein, denn der Widerruf ist ja möglich. Und Service kann man durchaus in Rechnung stellen. Ist ja kein Preis der Ware sondern der Preis für eine Dienstleistung.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Und worin besteht der Service? Uns 3 Artikel zur Auswahl zu schicken und 2 zurückzunehmen? Mir ist der "zusätzliche" zu vergütende Service nicht klar? Danke, stevy1st |
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| Das man von vornherein mehr liefert, als wirklich benötigt werden Man kann das hinnehmen oder nicht. Die Vertragsfreiheit stellt einem frei, solche Verträge nicht einzugehen. Ich finde es zwar auch etwas ungewöhnlich, kann es aber aus der Sicht des Verkäufers verstehen. Denn wenn jeder so denkt wie du (ich bestell dann man 3, aber bestenfalls 1 behalte ich), ist das nicht der Sinn des Widerrufsrechts und kann für den Verkäufer richtig teuer werden (lagerhaltung, Reinigung, Aufwand ....). Der Service würde (meiner Meinung nach) auch vor Gericht kaum als "Umgehen des Widerrufsrecht" angesehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Klar kann ich die Händlerseite auch verstehen, aber gerade bei Kleidung halte ich das "Anprobieren" und "Auswählen" für eher normal und auch moralisch nicht verwerflich. Viel schlimmer finde ich diejenigen Verbrauchen, die sich einen Artikel schicken lassen, dabei nie die Absicht hatten diesen zu behalten, sondern ihn 10 Tagen nutzen und dann zurückschicken. Aber das ist ein anderes Thema. Nochmal zurück zu dem Händler, den ich nun vor Augen habe. Spätestens mit dem Urteil "EuGH: Versandhändler müssen Hinsendekosten beim Widerruf erstatten" könnte ich doch nun einfach 3 einzelne Bestellungen aufgeben und somit die Servicepauschale vermeiden, oder? |
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