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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige bin neu hier und würde gerne wissen ob es für partygaming die ihren sitz in Gibraltar haben möglich ist von mir hier in deutschland geld zu fordern. habe da eine elv buchung getätigt aber konto war nicht voll gedeckt wusste ich nur nicht dachte wären noch 25 euronen drauf(falsch gedacht). jetzt bekomme ich von denen diese mail.Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau, Wir moechten Sie darueber informieren, dass Ihre Bank die Lastschrift(en) aus folgenden/r Einzahlung(en) nicht bezahlt hat: Transaktions-ID Datum Beschreibung Fälliger Betrag Rücknahmegebühr Verzugsgebühr Zwischensumme 01-APR-10 14:33 EST ELV USD 32.82 USD 35.00 0.00 USD 67.82 Total USD 32.82 USD 35.00 0.00 USD 67.82 Um den Betrag nun zu begleichen, melden Sie sich bitte auf Ihrem PartyKonto .... an und taetigen dort eine neue Einzahlung mit einer der verfuegbaren Einzahlungsoptionen in der Kasse. Sofern der Betrag unbezahlt bleibt, behalten wir uns das Recht vor, Ihr Konto auszusetzen oder zu schliessen und die Zahlungsinformation (zusammen mit Ihren Identitaetsangaben) an entsprechende Dienstleister weiterzuleiten, zwecks Begleichung. Dies kann eine negative Auswirkung auf Ihre Bonitaet haben. dürfen die das? haben die überhaupt für DE glücksspiellizenzen? danke für eure hilfe |
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| Sicherlich dürfen die das. Die brauchen auch keine Lizenzen, wenn sie nicht in DE ansässig sind. Das ganze wäre ein internatiuonaler Vertrag, der sich auch nicht nach EU Recht richtet. SAicherlich könnte das etwas schwierig werden, das Geld einzutreiben, aber unmöglich ist es nicht. Vor allem da die offenbar deine Daten haben ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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