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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 09:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 1
Frage Kündigung Domain


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Hallo zusammen

Vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten. Bei der Schweizer Domain Registrierungsstelle (Switch) lies ich zwei Domains auf ende Monat kündigen. Per Ende April wurden diese dann auch wie gewünscht aus meinem Online-Konto ausgebucht. Trotzdem erhielt ich heute eine Rechnung für die neue Periode zugesandt. Gemäss Switch hätte ich 30-Tage vor Ablauf der Periode kündigen müssen, weshalb ich nun nochmals für eine Periode (1 Jahr) bezahlen muss. Gemäss Vertragsbestimmungen (siehe unten) ist dies leider richtig.

Zitat:
8.4

Zahlungspflicht

Der Halter des Domain-Namens ist gegenüber SWITCH für die Preise vollumfänglich zahlungspflichtig. Die Benennung eines Dritten als Rechnungskontakt stellt eine Vereinbarung über die Rechnungsadresse dar und ist keine den Halter befreiende Übertragung der Zahlungspflicht für die gegenüber SWITCH geschuldeten Preise auf den Rechnungskontakt.

Verzichtet der Halter auf seinen Domain-Namen bis spätestens 30 Tage vor Beginn der neuen Abonnementsperiode ("Kündigungsfrist"), schuldet er die Preise für die folgende Abonnementsperiode nicht mehr.
Daran gibt's eigentlich nichts zu rütteln, ausser das ich etwas mehr Kulanz erwartet hätte. Was mich jedoch stört ist, dass ich nun für eine zusätzliche Periode ohne Gegenleistung (die Domains wurden mir ja bereits ausgebucht) bezahlen muss. Könnte ich da nicht verlangen, dass mir die Domains bis zum Ablauf der Periode in einem Jahr wieder eingebucht werden. Denn ich sehe nicht ganz ein, wieso ich für zwei Domains bezahlen soll, wenn mir diese nicht mal mehr gehören. Rechtlich gesehen ist dies sicher auch nicht ganz Lupenrein.

Wer weiss mehr?

Gruss Kopernikus
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  #2 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 11:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Kündigung Domain

Zitat:
Verzichtet der Halter auf seinen Domain-Namen bis spätestens 30 Tage vor Beginn der neuen Abonnementsperiode ("Kündigungsfrist"), schuldet er die Preise für die folgende Abonnementsperiode nicht mehr.
Hier steht aber nicht, dass er sie noch nutzen darf
Also rechtlich gesehen besteht meiner Meinung nach kein Anspruch mehr auf Nutzung, aber ein Anspruch von Switch auf Bezahlung (es geht ja nur um das "Schulden des Preises").
Dürfte also schwer werden, dagegen zu halten, müsste man aber sheen, ob im schweizer Recht (was hier scheinbar gilt) da andere Regelungen getroffen sind. Da das schweizer Recht von deutschen ziemlich abweicht und auch kein EU-Recht zieht, kann ich dazu aber nichts genaues sagen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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