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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 13:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2009
Beiträge: 4
Standard Unterlassungsaufforderung


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Hallo @ all,

ich hab da eine theoretische frage:

Sagen wir mal, die Firma A mit sitz in Österreich vertreibt Online (ebay, onlineshop, etc.) bestimmte artikel, wobei der Versand nach Deutschland auch angeboten wird.

Firma B die in Deutschland ansässig ist, veranlasst jetzt bei deren Anwalt eine "Unterlassungsaufforderung, wettbewerbsrechtliche Abmahnung", da bei den Angeboten von Firma A folgende "Wiederrufsbelehrungen" genutzt werden:

Zitat:
Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von ihrem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten.............................usw.
Begründung: "Bei Ihrer Wiederrufsbelehrung beziehen Sie sich nur 'Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes'.............."

Ist dies berechtigt?
Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 13:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Unterlassungsaufforderung

Eher nicht, wenn das Geschäft auf Österreich ausgelegt ist. Hier könnte bestenfalls die EU Richtlinie herangezogen werden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 14:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Unterlassungsaufforderung

Und wie sieht es aus mit den Wiederrufsbelehrungen der Firma A, sind die Gesetzkonform (nach Deutschem Gesetz)?

Oder ist der Satzanfang "Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes" in Deutschland nicht gesetzeskonform, und dadurch Abmahnberechtigt?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 17:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Unterlassungsaufforderung

Zitat:
Oder ist der Satzanfang "Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes" in Deutschland nicht gesetzeskonform, und dadurch Abmahnberechtigt?
Ja, da es in DE kein Konsumentenschutzgesetz gibt Allerdings dürfte das dann auch nur einen deutschen Anbieter betreffen.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 19:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Unterlassungsaufforderung

Entschuldige das ich nochmal nachfrage, allerdings hab ich das letzte nicht ganz verstanden.

Sagen wir mal das Geschäft der Firma A ist nicht nur auf Österreich, sondern auf die ganze EU ausgelegt.
(da ja bei ebay.at/de Artikel angeboten werden, und Versandkosten in die ganze EU angeboten werden)

Wenn jetzt die Firma A die genannten Wiederrufsbelehrung nutzt (da sie ja aus Österreich ist, und es eben in Österreich es ein Konsumentenschutzgesetz gibt.) jedoch trotzdem ein 14 Tägiges Rückgaberecht usw. anbietet damit auch Kunden aus DE zu Ihrem Recht kommen.

Kann die Firma nun rechtens abgemahnt werden, weil Sie eben dieses Konsumentenschutzgesetz anspricht, bzw.
kann dann gesagt werden, dass diese Wiederrufsbelehrung für Kunden aus Deutschland nicht rechtens ist, und somit sozusagen keine Widerrufsbelehrung für Deutsche Kunden stattfindet.

Oder währe diese Abmahnung gegen diese Firma nicht gerechtfertigt?

Danke nochmal das du mir diese theoretischen Fragen beantwortest.
Grüße aus Österreich
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