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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 17.04.2010, 13:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2010
Beiträge: 2
Standard Handeln mit betrügerischen Absichten


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Guten Tag,

Person A wollte sich bei eBay einen World Of Warcraft Account kaufen und ist fündig geworden. Der Name der Auktion lautete "WoW Account", kategorisiert bei Accounts. In Der Beschreibung hat Person A folgendes überlesen

"Hallo, Sie bieten hier auf ein paar liebe grüße per E-Mail. Aber kommen wir nun zum World of Warcraft Account der sich auf folgendem Server..."

Bedeutet das nun, dass sich der Verkäufer (Person B) strafbar gemacht hat, oder hat Person A selbst Schuld und das Geld steht Person B zu?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.04.2010, 17:37
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Handeln mit betrügerischen Absichten

Ob das strafbar ist... Das müsste wohl von der Staatsanwaltschaft geprüft werden und ggf. vom Gericht entschieden - sowas können wir hier nicht leisten.

Im Zivilrechtlichen bereich kommtt § 123 BGB in Frage - arglistige Täuschung.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.04.2010, 17:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Handeln mit betrügerischen Absichten

Also kommt es komplett auf das Gericht an? Gibt es dort keine eindeutige Gesetzeslage?
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  #4 (permalink)  
Alt 20.04.2010, 19:59
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Handeln mit betrügerischen Absichten

Es kommt zu sehr auf den Einzellfall an. Du hast uns hier nur einen Ausschnitt gegeben. Es kommt auf alle Umstände an. Alle Umstände dürfen wir aber nicht bewerten, das ist uns durch ein (un)eindeutiges Gesetz untersagt
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.04.2010, 22:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Handeln mit betrügerischen Absichten

Zitat:
Gibt es dort keine eindeutige Gesetzeslage?
Es gibt im Recht niemals Ja und Nein. Bestenfalls etwas, was bestimmt ist. Nur ob das immer zutrifft, steht in den Sternen .... oder auf den Schreibtischen der Anwälte und Richter.

Interessant finde ich nur, dass du etwas haben wilst, was eigentlich nicht verkauft werden darf (soweit ich mich erinnere). Würdest du also damit durchkommen, würde der nächste an deine Tür klopfen und etwas von dir verlangen.... Da hat jemand tatsächlich auf die Dummheit der Menschen gesetzt - und sogar jemanden gefunden ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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