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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 09:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2010
Beiträge: 2
Standard persönlichkeitsrecht


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hallo,

kann mir vielleicht jemand erklären, wie es in einem forum mit der privatsphäre aussieht?

wenn z.b. der betreiber eines grossen forums ganz aus "versehen" private nachrichten öffentlich sichtbar macht und diese dann über 12 stunden hinweg für hunderte von usern zu lesen sind, ohne das man selbst eingreifen kann.

und wenn dieser administrator dann geld anbieten würde, um stillschweigen zu erkaufen, resp. die zusicherung, nicht gegen ihn vorzugehen.
welche möglichkeiten würden dann bleiben?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 11:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: persönlichkeitsrecht

Es gibt kein Persönlichkeitsrecht, was "Private Nachrichten" eines Forums schützt. Somit auch keine Anspruchsgrundlage.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 11:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2010
Beiträge: 2
Standard AW: persönlichkeitsrecht

aber weshalb bietet der administrator dann geld an, für die zusicherung nicht rechtlich gegen ihn vorzugehen?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 16:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: persönlichkeitsrecht

Vielleicht weiß er ja was, was ich nicht weiß
Ansonsten würde ich sagen, er ist sich auch nicht sicher ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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