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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ich und ein paar meiner Freunde wollen ein "soziales Netzwerk" aufbauen. Soetwas wie facebook oder die VZ Netzwerke. Jedoch stellt sich das erste Problem bei dem Urheberrecht. Wenn also die User geschützte Bilder hochladen. Kann man sich davor schützen? Ich habe mal gelesen, dass das deutsche Recht nicht mehr gilt, wenn sich der Server im Ausland befindet und über eine ausländische Domain erreichbar ist. Viele Grüße Yannick |
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| Hallo Yannick, den Server ins Ausland zu verlegen wird dir nichts nützen. Aber solange du deine eigenen Hausaufgaben machst, kannst du dich schützen. Geregelt ist das im § 10 des Telemediengesetzes. Ich versuche das mal in verständlichem Deutsch wiederzugeben: Veröffentlicht eines deiner Mitglieder etwas unrechtmäßiges bzw. ungesetzliches, passiert dir noch nichts. Wenn dann jemand dich über einen Mißstand informiert, dann musst du in angemessener Zeit (also so schnell es dir möglich und zumutbar ist) darauf reagieren. D.h. das unrechtmäßige entfernen und den Verursacher zurechtweisen. Wenn dieser Verursacher weiterhin ungesetzliches veröffentlicht, musst du ihn sperren. Nur wenn du nichts unternimmst (oder zu wenig oder zu späht) um den Mißstand zu beseitigen, nur dann bist du haftbar. Aber dann auch zurecht. Folgend der Gesetzestext selbst. In § 10 des Telemediengesetzes steht: "Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern 1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder 2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben." [1] Alles klaro? Gruß Kandidat66 |
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| Hallo, ich habe noch eine Frage. Kann mir denn trotzdem etwas "passieren", wenn mich einer trotz dem Gesetz verklagt oder ähnliches. Also mir kommt es nur darauf an das ich nichts zahlen muss Für Videos gilt das gesetz auch, oder? Viele Grüße Yannick |
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| Zwei Sachen dazu: Dir kann es immer passieren, dass dich jemand unberechtigt abmahnt und du dir einen Anwalt suchen musst, der das dann aus der Welt schafft. Das Geld kannste dir dann zwar wiederholen - aber wenn der andere keins hat, is dir damit nicht geholfen. Und: du kannst dir durch die Darstellung der Inhalte aneignen. Das ist in der Rechtssprechung noch recht neu, darum lässt sich dazu noch nicht viel sagen. Aber es geht halt darum, ob klar erkennbar ist, dass es Inhalte vom Nutzer sind, oder ob du die wie eigene verwendest.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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