AW: Selbstauskunft BDSG Zitat:
Für mich bleiben aber immer noch datenschutzrechtliche Bedenken. Wenn ich meine Einwilligung zur Datenspeicherung an "A" gegeben habe, habe ich doch noch lange nicht eingewilligt, das "A" die Daten auch an zB. "B" und "C" weitergibt bzw. abfragt. | Das kommt auf die Einwilligung an. Meistens findet man irgendwo Klauseln wie "... an verbundene Unternehmen ..." oder "... weitere Dienste ...".
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |