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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 27.04.2010, 15:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2010
Beiträge: 3
Standard Selbstauskunft BDSG


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Hallo

Ich hoffe das meine Frage hier richtig ist.
Ich wurde vor ein paar Wochen von einem Mobilfunkanbieter abgelehnt, da angeblich meine Bonitätsprüfung negativ ausgefallen ist. Ich kann das jedoch praktisch ausschließen (keine Schulden, keine Mahnung, keine Teilzahlungen...)
Der Mobilfunkanbieter hat mich auf seinen "Datensammelpartner" ( Firma"A" ) verwiesen. Ich habe dann sofort eine Eigenauskunft angefordert. Bei "A" sind keine Einträge vorhanden. "A" hat mich jedoch auf seinen Zulieferer "B" verwiesen, mit dem Hinweis, dass das Negativmerkmal von "B" stammen könnte.
Nun habe ich schon 2 mal eine Eigenauskunft von "B" angefordert und noch keine Antwort erhalten. Was könnte ich tun, um mein Recht bezüglich der Eigenauskunft laut BDSG durchzusetzen.

Außerdem gibt es ja eine Vielzahl solcher Firmen, die derartige Daten sammeln und untereinander austauschen. Ich kann ja nicht jede Firma anschreiben die möglicherweise falsche Daten über meine Person gespeichert hat. Es reicht ja schon eine von allen Firmen mit falschen Datensätzen, und man bekommt nicht mal einen einfachsten Mobilfunkanschluss. Für mich erschreckend was hier so möglich ist. Beide Firmen sind nicht die große Bekannte !

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 27.04.2010, 18:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Selbstauskunft BDSG

An den Ladesdatenschutzbeauftragten des Bundeslandes wenden, in dem Firma B seinen Sitz hat.
Oder gleich mit Anwalt gegen B vorgehen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 00:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Selbstauskunft BDSG

Danke,

ich habe jedoch bedenken, dass ich dann auf den Kosten sitzen bleibe. Ich weiß ja nicht mal ob und wie hoch eine evtl Forderung ist, die bei "B" hinterlegt ist. Es kann ja auch sein das dort auch kein Negativmerkmal vorhanden ist.

Außerdem hätte mich doch "B" laut BDSG beim ersten Negativeintrag informieren müssen.

Ciao
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  #4 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 18:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Selbstauskunft BDSG

Zitat:
ch habe jedoch bedenken, dass ich dann auf den Kosten sitzen bleibe.
Sicherlich. Die muss man erstmal selbst tragen. Bestenfalls könnte man die später über Schadensersatz geltend machen.
Zitat:
Außerdem hätte mich doch "B" laut BDSG beim ersten Negativeintrag informieren müssen.
Kommt darauf an. B muss die Zustimmung zum Speichern haben. Dann ist egal, was gespeichert wird, dann muss niemand informiert werden.
Und die Zustimmung erteilt man sehr oft im Kleingedruckten oder der sogenannten "Schufa-Regel". Denn da geht es nicht immer um die Schufa ...
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 21:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Selbstauskunft BDSG

Ok, Danke

Hab heute endlich eine Antwort bekommen. Die haben wohl eine zu große Auskunfts-Flut wegen der Gesetzesänderung zum 1.4. Die Erteilung soll demnächst an mich rausgehen.

Für mich bleiben aber immer noch datenschutzrechtliche Bedenken. Wenn ich meine Einwilligung zur Datenspeicherung an "A" gegeben habe, habe ich doch noch lange nicht eingewilligt, das "A" die Daten auch an zB. "B" und "C" weitergibt bzw. abfragt.

Na ja. bleibt erstmal nur abzuwarten.

Ciao
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