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| Hallo hura, wenn B sinngemäß das gleiche gesagt hat wie beim Polizeiprotokoll, dann ist das keine Falschaussage. Wann der Anwalt von A danach zu B sagt "da kommt noch was" dann würde ich da nicht so viel drauf geben. Wenn der Staatsanwalt dies gesagt hätte schon eher. Gruß Kandidat66 |
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| Hallo hura So wie das momentan aussieht, steht dann Aussage gegen Aussage. Auch das ist noch keine Falschaussage. In solchen Fällen sucht man nach Fakten, die die eine oder andere Aussage erhärten, oder nach Zeugen, die das eine oder andere bestätigen können. Kandidat66 |
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