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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige im Auftrag eines Freundes der sich mit Internetrecht und noch weniger mit dem Medium Internet auskennt, würde ich sehr gerne seinen Fall schildern und eure Meinung dazu hören (lesen). PS: Alle Angaben (Name des Restaurants, Ort, Druckerei, Webagentur, Personen) sind fiktiv. -------------- Nehmen wir mal an... Im Jahre 2000-2001 lässt sich das mexikanische Restaurant Pancho in Buxtehude von der Agentur Nixgut eine Webseite erstellen. Die Agentur Nixgut registriert die Domain (www.pancho-buxtehude.xyz) auf ihren eigenen Namen und verwaltet die Domain im Auftrag des Inhabers ein, zwei Jahre lang. Als aber die Agentur Nixgut pleite geht und Konkurs anmelden muss, verscherbelt die Agentur in einer Nacht- und Nebel-Aktion alle Domains die in ihrem Besitz ist an die Druckerei Geldgeier&Co. Auch die Domain der Restaurant Pancho wird ohne das Wissen und Zustimmung des Restaurant-Besitzers verkauft. Der ahnungslose Inhaber wird auf diesen Umstand erst Monate später aufmerksam als er versucht seine Speisekarte zu aktualisieren. Sofort setzt er sich in Verbindung mit dem Besitzer der Agentur Nixgut und hinterfragt diesen Umstand. Der hingegen verweist auf den neuen Besitzer dieser Domain (Druckerei Geldgeier). Die Druckerei wittert das große Geschäft und bietet unserem gebeutelten Restaurant Inhaber diese Domain für 4000 € an. Der Restaurant Inhaber lehnt diese Summe ab, denn er hatte ja schon der Agentur einen fünfstelligen Betrag für die Erstellung der Webseite bezahlt, also warum solle er denn noch mal bezahlen. Seit diesem Tag ist diese Webseite (www.pancho-buxtehude.xyz) im Besitz der Druckerei, die aber an dem Inhalt der Webseite nichts verändert hat. Aber, nun befinden sich auf der Internetseite Grafiken und Karikaturen die speziell von einem Grafiker für das Restaurant Pancho erstellt wurden und deren Original im Besitz des Restaurant Inhabers befinden. Auch der Inhalt der Seite sowie Speisekarte usw. sind geistiges Eigentum des Restaurant Inhabers. Da die Seite schon ziemlich veraltet ist und seit ihrer Erstellung kaum verändert wurde, hat diese Seite auch kein Haftungsausschuss und auch kein Impressum, geschweige denn eine Umsatzsteuernummer, weder von der Druckerei Geldgeier&Co noch vom Restaurant. Da der Inhaber des Restaurants diese Webdomain gerne zurück haben möchte aber die Druckerei auf dieser horrenden Summe beharrt, möchte der Inhaber des Restaurants diese Situation eigentlich vor dem Kadi lösen. Denn zweifelsfrei besteht seit Jahren eine unerlaubte Nutzung seiner Grafiken, seines geistigen Eigentums und eine Übertretung der geltenden Deutschen Gesetze seitens der Druckerei (kein Haftungsausschuss, kein Impressum, kein USt-NR). Bleibt jetzt die Frage was könnte man machen um diesem liebenswürdigen Restaurant Inhaber zu helfen? Eure Meinung wäre ihm und mir sehr wichtig ------ Liebe Grüße und schon mal herzlichen Dank für eventuelles Feedback von eurer Seite |
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| Hallo EnderXP, Interessant wäre der ursprüngliche Vertrag von Pancho mit Nixgut. Wenn dort vereinbart wurde, dass Pancho der Inhaber ist und Nixgut nur die Systempflege macht, dann müsste Geldgier die Domain herausgeben. Wenn dein Nachbar mir dein Auto verkauft, muss ich es dir zurückgeben, sobald du nachgewiesen hast, dass es deins und nicht das des Nachbarn ist. Um weiterhin im Netz werben zu können (bis die Sache vor Gericht entschieden ist kann ja etwas dauern), sollte Pancho eine andere Domain auf sich registrieren lassen. Weiterhin sollt er Geldgier die Nutzung seiner (Panchos) Eigentümer untersagen und die Herausgabe verlangen. Hierbei würde ich empfehlen, das von einem Anwalt erledigen zu lassen. Gruß Kandidat66 |
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| Vorab: Das Restaurant hat schlechte Karten, was die Herausgabe der Domain angeht, denn der Hauptfehler wurde in der Vergangenheit gemacht: Die Eintragung eines anderen Inhabers der Domain. Die Inhalte betreffend sieht es schon etwas besser aus, wenn auch etwas anders als hier geschildert. Zur Domain: Der Inhaber einer Domain kann damit eigentlich tun und lassen was er will (solange es nicht gegen geltende Gesetze verstößt). Ein Verkauf der Domain ist also durchaus machbar. Da kann das Restaurant nichts dagegen tun. Der Fehler war, sich nicht von Anfang an als Inhaber eintragen zu lassen (wofür vielleicht sogar bezahlt wurde, was dann aber nicht kontrolliert und durchgesetzt wurde). Und da die Agentur pleite ist, kann das Restaurant auch keine Ansprüche mehr geltend machen - abgesehen davon dass hier bestenfalls das Geld zurückgefordert werden könnte, die Domain bekommt man auf diese Art und Weise nicht. Zum Inhalt: Das Restaurant kann hier gegen die Druckerei vorgehen wegen Urheberrechtsverletzung (Nutzung von Bildern und Inhalten) - so ganz nebenbei: das hat nichts mit "geistigem Eigentum" zu tun, das gibt es im deutschen Recht nicht, da es Eigentum nur an Sachen geben kann - und wegen Verletzung von gewerblichen Namensrechten (auf der Basis des MarkenG), da die Druckerei unberechtigt eine Webseite betreibt, auf der Inhalte des Restaurants dargestellt werden. Was das fehlende Impressum &. Co. angeht: Hier ist das Restaurant eigentlich fein raus, wenn es der Nutzung des Inhalts widersprochen hat (das sollte allerdings so schnell wie möglich nachweislich passieren). Denn selbst wenn das Restaurant dann Abmahnungen bekommt, kann es diese problemlos zurückweisen und an die Druckerei verweisen, da diese als Inhaber die Seite betreibt. Dann hat die Druckerei den Ärger am Hals und kommt da nicht raus, solange das Restaurant nicht einknickt. Ich könnte mir vorstellen, dass die Druckerei, wenn sie Abmahnungen bekommt, die Domain ganz schnell an das Restaurant abtreten will, und wenn es zugreift hat es den Ärger wieder am Hals. Das wäre aus meiner Sicht ein weiterer fataler Fehler, auch wenn das heißen würde, das das Restaurant die Domain wiederbekommt. Im Endeffekt läuft alles darauf hinaus: Inhalte müssen (notfalls auch mittels Anwalt) von der Domain gelöscht werden, was die Druckerei dann mit der Domain macht ist denen ihr Problem, das Restaurant sollte sich eine neue Domain und Webseite besorgen - und diesmal jemanden fragen, der zuverlässiger und ehrlicher ist.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo, der Restaurant Inhaber hat zu damaliger Zeit ca. 5000 bis 10.000 € (ich kenne leider die korrekte Summe nicht aus dem steh-greif) für die Erstellung seiner Seiten sowie einen monatlichen Obolus für die Pflege der Seiten bezahlt. Ob damals ein Vertrag mit der Agentur abgeschlossen wurde und immer noch zwecks Einsicht vorhanden ist oder ob der Vertrag per Handschlag besiegelt wurde, weiß ich allerdings nicht und müsste das erfragen. Der Inhaber hat seit diesem Vorfall eine andere Domain, jedoch da die erste Domain bei Big Brother Google natürlich indexiert ist und leider immer noch dort unter gewissen Suchanfragen an erster Stelle erscheint (Suchanfragen wie z.B.: Pancho Buxtehude, mexikaner Buxtehude usw.), hat der Inhaber das Problem dass auf der Webseite www.pancho-buxtehude.xyz immer noch die ziemlich veraltete Speisekarte mit Angeboten besteht. Da ein Großteil der Kunden über die pancho-buxtehude.xyz kommen und naturgemäß sich vorher über die Preise informiert haben, kommt es sehr oft zu Streitigkeiten wegen der aktuellen Preise und der veralteten Preise. Dann steckt der Inhaber in einer Zwickmühle, soll er den alten Preis verrechnen und Verlust machen oder soll er den alten Preis verrechnen und hoffen das die Kundschaft wieder kommt? Und jedem Gast der die Speisekarte online studiert hat die Lage zu erklären ist zeitraubend und meistens kommt es negativ an oder der Kunde zeigt sich verständnislos. Denn zu Zeiten dieser aktuellen Finanzkrise ist jeder Cent wichtig. Summa Summarum ist der Restaurant Inhaber, egal wie, immer der mehrfach Gelackmeierte. Edit: könnte der Restaurant Inhaber nicht theoretisch Schadensersatzansprüche bezüglich der Verwendung seiner Grafiken und Content geltend machen? Das würde dazuführen den Spieß umzudrehen und die Druckerei in Zugzwang zu bringen Geändert von EnderXP (04.05.2010 um 11:07 Uhr). |
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| Zitat:
Und wie gesagt: Wenn die Druckerei ein wenig helle ist, versucht sie, als "Vergleich" die Domain dann loszuwerden - darauf würde ich als Restaurant dann aber nicht eingehen - vor allen, da ja schonm eine neue Seite existiert. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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