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der Tätigkeitsbereich "Internethandel" deckt alles ab, auch Lebensmittel, ist also problemlos erlaubt.
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Das hast du wohl Glück gehabt. Aber so ist mit den Bestimmungen, die auf Gemeindeebene festgelegt werden, da gibt es keine Gesetze für und jede Gemeinde macht es anders. Ich würde also jedem empfehlen, der ähnliche Probleme hat auch erst anzufragen.
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Da es verpackte Lebensmittel sind, gibt es anscheinend auch keine weiteren Regelungen auf die ich achten muss. Zumindest hat die Dame gesagt, sie könne sich das nicht vorstellen. Wo könnte ich denn da nochmals anfragen um auf Nummer sicher zu gehen, kostenlos wenn möglich (daher kein Anwalt ^^)?
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Irgendein Amt wird doch die Lebensmittel-/Hygienekontrollen in deiner Gemeinde machen. Wenn es auch das für Gewerbe zuständige ist (weil du vielleicht in einer "3-Seelen-Gemeinde" wohnst) hast du auch da Glück. Ansonsten da nochmal anfragen. Denn das sind die, die dir Ärger machen können
