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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Ich bin hier neu und habe gleich mal ein paar erste fragen: Angenommen, man würde einen Onlineshop eröffnen, in dem vorwiegend koffeinhaltige Lebensmittel (Energydrinks, Bonbons, ...) verkauft werden. Die Lebensmittel werden nicht selbst produziert sondern nur vertrieben. 1. Ginge das mit einem Gewerbeschein mit Tätigkeitsbereich "Internethandel" 2. Gibt es spezielle Auflagen hierzu oder braucht man eine Sondererlaubnis, da es sich ja um Lebensmittel handelt? 3. Benötigt man von den Herstellern der Lebensmittel eine Erlaubnis oder darf man problemlos irgendwas der Firma XYZ im Internet verkaufen und für die Produkte werben, ohne dass diese bescheid weiß? Ich werde mich am Donnerstag nochmals mit dem Gewerbe & Finanzamt kurzschließen, aber wär super wenn ich hier auch schon einiges in Erfahrung bringe |
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| zu 1. Meiner Meinung nach nicht zu 2. Ja zu 3. Meiner Meinung nach nicht, wenn man sie bei entsprechenden Händlern kauft, die vom Hersteller zum gewerblichen Weiterverkauf zugelassen sind
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Erstmal Danke für die rasche Antwort Ein paar Erläuterungen würden mir allerdings helfen, deine Meinung nachvollziehen zu können. Aaalso ... 1. wieso sollte der Tätigkeitsbereich "Internethandel" z.B. für Technik ok sein, für Lebensmittel aber nicht? 2. Welche Sondererlaubnis / spezielle Auflagen könnten das sein? Lebensmittel sind ja verpackt, leicht lagerbar, nicht leicht verderblich, von daher macht die Hygiene da kaum Probleme? Oder meinst du was anderes? 3. Das habe ich bisher noch garnicht bedacht, gibt es dazu denn gesetzliche Regelungen bzw. wo finde ich die? Bisher dachte ich, es ist völlig egal, woher ich die Waren habe. |
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| zu 1., 2, und 3. Weil es für Lebensmittel spezifische Vorschriften gibt. Ich empfehle dir, dich bei dem für Gewerbe zuständigen Amt deiner Gemeinde oder den Ämtern, die für Lebensmittel/Hygiene verantwortlich sind zu erkundigen. Außer Zeit kostet das nichts
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Also ich komm grad vom Gewerbeamt, der Tätigkeitsbereich "Internethandel" deckt alles ab, auch Lebensmittel, ist also problemlos erlaubt. Da es verpackte Lebensmittel sind, gibt es anscheinend auch keine weiteren Regelungen auf die ich achten muss. Zumindest hat die Dame gesagt, sie könne sich das nicht vorstellen. Wo könnte ich denn da nochmals anfragen um auf Nummer sicher zu gehen, kostenlos wenn möglich (daher kein Anwalt ^^)? |
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