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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 15:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.05.2010
Beiträge: 5
Standard Lebensmittel online verkaufen (keine eigene Herstellung)


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Hallo an alle!

Ich bin hier neu und habe gleich mal ein paar erste fragen:

Angenommen, man würde einen Onlineshop eröffnen, in dem vorwiegend koffeinhaltige Lebensmittel (Energydrinks, Bonbons, ...) verkauft werden.
Die Lebensmittel werden nicht selbst produziert sondern nur vertrieben.

1. Ginge das mit einem Gewerbeschein mit Tätigkeitsbereich "Internethandel"
2. Gibt es spezielle Auflagen hierzu oder braucht man eine Sondererlaubnis, da es sich ja um Lebensmittel handelt?
3. Benötigt man von den Herstellern der Lebensmittel eine Erlaubnis oder darf man problemlos irgendwas der Firma XYZ im Internet verkaufen und für die Produkte werben, ohne dass diese bescheid weiß?

Ich werde mich am Donnerstag nochmals mit dem Gewerbe & Finanzamt kurzschließen, aber wär super wenn ich hier auch schon einiges in Erfahrung bringe
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  #2 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 15:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Lebensmittel online verkaufen (keine eigene Herstellung)

zu 1. Meiner Meinung nach nicht
zu 2. Ja
zu 3. Meiner Meinung nach nicht, wenn man sie bei entsprechenden Händlern kauft, die vom Hersteller zum gewerblichen Weiterverkauf zugelassen sind
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 19:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.05.2010
Beiträge: 5
Standard AW: Lebensmittel online verkaufen (keine eigene Herstellung)

Erstmal Danke für die rasche Antwort

Ein paar Erläuterungen würden mir allerdings helfen, deine Meinung nachvollziehen zu können. Aaalso ...

1. wieso sollte der Tätigkeitsbereich "Internethandel" z.B. für Technik ok sein, für Lebensmittel aber nicht?

2. Welche Sondererlaubnis / spezielle Auflagen könnten das sein? Lebensmittel sind ja verpackt, leicht lagerbar, nicht leicht verderblich, von daher macht die Hygiene da kaum Probleme? Oder meinst du was anderes?

3. Das habe ich bisher noch garnicht bedacht, gibt es dazu denn gesetzliche Regelungen bzw. wo finde ich die? Bisher dachte ich, es ist völlig egal, woher ich die Waren habe.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 21:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Lebensmittel online verkaufen (keine eigene Herstellung)

zu 1., 2, und 3.
Weil es für Lebensmittel spezifische Vorschriften gibt. Ich empfehle dir, dich bei dem für Gewerbe zuständigen Amt deiner Gemeinde oder den Ämtern, die für Lebensmittel/Hygiene verantwortlich sind zu erkundigen. Außer Zeit kostet das nichts
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 06.05.2010, 17:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.05.2010
Beiträge: 5
Standard AW: Lebensmittel online verkaufen (keine eigene Herstellung)

Also ich komm grad vom Gewerbeamt,

der Tätigkeitsbereich "Internethandel" deckt alles ab, auch Lebensmittel, ist also problemlos erlaubt.

Da es verpackte Lebensmittel sind, gibt es anscheinend auch keine weiteren Regelungen auf die ich achten muss. Zumindest hat die Dame gesagt, sie könne sich das nicht vorstellen. Wo könnte ich denn da nochmals anfragen um auf Nummer sicher zu gehen, kostenlos wenn möglich (daher kein Anwalt ^^)?
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