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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 05.05.2010, 17:14
BMo BMo ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2010
Beiträge: 1
Frage Domain- und Markenrecht, jemand hat meine Domain als Marke registriert, was nun?


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Hallo,
folgendes, angenommen man besitzt eine Domain, abc-def.de
Auf der eine private ( also wirklich ganz unkommerziell ohne Werbung und co) Homepage eingerichtet ist und welche den Namen: abc-def trägt.

Nun hat vor kurzem jemand abc-def als Markennamen im Markenregister als Wort-Bildmarke eingetragen.

Man würde nun gerne die Domain verkaufen an den Registrierer. Mancht das Sinn? Oder kann der Besitzer des Markenregistereintrags die Domain einfach Abmahnen/Wegnehmen? Auch wenn man die Domain schon länger besitzt?

Ist man "abmahngefährdet"? Sollte die Seite herausgenommen werden und z.B. durch eine "Diese Seite ist geschlossen"-Seite ersetzt werden? Darf die Seite weiterhin den Namen: abc-def tragen?

Wie geht man am besten an den Registrierer heran?

Soweit mal dieser Beispielsfall, kann mir da jemand weiterhelfen?

Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 05.05.2010, 18:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Domain- und Markenrecht, jemand hat meine Domain als Marke registriert, was nun?

Zunächst sollte man keine schlafenden Hunde wecken. Solange die Seite wirklich ausschließlich privat genutzt wird (also auch keine Foren u.ä.), dann hat der Markeninhaber eigentlich keine Anspruchsgrundlage.
Heißt aber nicht, dass er nicht auch versuchen wird, die Domain auf dem Weg der Abmahnung zu bekommen - allerdings dürfte das unter der o.g. Voraussetzung nicht erfolgreich sein. Und selbst wenn, er kann bestenfalls die Unetrlassung der Nutzung fordern, eine Herausgabe kann nur in Ausnahmefällen (z.B. notorisch bekannte Marken) gefordert werden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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