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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 07.05.2010, 12:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 1
Standard Nachname Freiberufler als Domain


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Hallo zusammen!

Nehmen wir an, Person A möchte ein kleines Nebengewerbe als Freiberufler anmelden und seinen Nachnamen als Domainnamen registrieren. Diese ist vergeben an Person B, die weder ein Gewerbe mit dem Namen hat, noch selbst diesen Nachnamen trägt.

Hat Person A jetzt Ansprüche auf die Domain?

Viele Grüße,
Matthias
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2010, 13:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Nachname Freiberufler als Domain

Klares Nein.
Wenn überhaupt irgendwelche Ansprüche gegeben sein könnten, bestenfalls auf Unterlassung aus gewerblichen namens- und Markenrechten oder aus wettbewerbsrechtlicher Sicht. Beides ist nicht gegeben. Und dann auch bestenfalls auf Unterlassung der Nutzung.
Deswegen klares Nein.

Sicherlich könnte man anfragen, ob derjenige die Domain heruasgibt oder verkauft, aber einen Anspruch gibt es nicht.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2010, 21:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: Nachname Freiberufler als Domain

Und du meinst nicht, dass das Namensrecht aus § 12 BGB verletzt ist und sich hier auch die Anspruchsgrundlage findet, da der derzeitige Inhaber (wohl) kein berechtigtes Interesse an der Domain hat? (vgl. BGH zu vossius.de)
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 11:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Nachname Freiberufler als Domain

Nein. § 12 verlangt eine unbefugte Benutzung und eine Beeinträchtigung.
Die Frage zur unbefigten Nutzung wäre, was eine befugte Nutzung ist. Es gibt aber keine rechtlichen regeln, wann jemand eine Domain registrieren darf. Damit kann es auch keine unbefugte Nutzugn geben. Wenn jeder nur die Domain haben dürfte wie er heißt (das wäre aus meiner Sicht der einzige Grund), dann wäre es ziemlich problematisch.
Und dann die Frage der Beeinträchtigung: In seinem Gewerbe wird der Betreffende nicht beeinträchtigt, er kann es nach wie vor ausüben. Und nur weil er eine "Wunschdomain" nicht bekommt, ist er nicht beeinträchtigt. Sonst wäre es Millionen andere auch.
__________________
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