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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 07.05.2010, 12:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 1
Frage Onlineshop mit "Demoartikeln" für SEO-Zwecke


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Hallo,
angenommen man will auf einer Domain aus SEO-technischen Gründen einen Onlineshop online stellen aber ( zum jetzigen Zeitpunkt ) noch nichts verkaufen sondern nur Demoartikel eintragen damit google die Seite schonmal indexieren kann und man Backlinks sammeln kann.

Was muss man rechtlich dabei beachten ?

Also ist z.B. eine Gewerbanmeldung nötig, dürfen die Artikel mit Preis versehen werden ? etc...
Reicht es wenn angegeben ist dass der Shop momentan geschlossen ist und keine Bestellungen möglich sind ?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2010, 12:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Onlineshop mit "Demoartikeln" für SEO-Zwecke

Selbst wenn der Shop "geschlossen" ist, müssen alle erforderlichen Angaben gemacht werden (Impressum, Preisangabeverordnungen, Regelungen und Urteile zu Preisangaben).
Und da hier (wenn auch zukünftig) von gewerblichem Handeln auszugehen ist, sollte man sich auch darum bereits kümmern.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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