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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Anzeige mich würden Meinungen zu folgendem Sachverhalt hinsichtlich Urheberrechtsverletzung interessieren: auf einer privaten Webseite sind mp3 Dateien enthalten, die aus rechtens erworbener Musik (CDs) konvertiert werden. Diese Webseite ist passwortgeschützt und nur eine einzige Person hat Zugriffsberechtigung mittels Login. Diese Webseite ist im Flash Format gehalten, ein Download der mp3-files auf fremde Computer ist nicht möglich, lediglich kann die Musik auf der Webseite abgespielt werden. Meiner Meinung nach dürfte hier keine Urheberrechtsverletzung vorliegen, da die auf dieser Seite enthaltene Musik nicht öffentlich verbreitet wird (begrenzter Zugriff von Personen - in diesem Fall nur eine Person). Weiter bin ich der Meinung dass man sich in diesem Falle ein Impressum bzw. einen Disclaimer sparen kann, ebenso weil es sich um keine Webseite handelt, die für die Öffentlichkeit bestimmt ist... Unterliege ich einem Irrtum? Ich freue mich auf Ihre Meinungen lg Harry |
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Und zum Schluss noch ein Logikspiel: Wenn das Werk wirklich niemandem zugänglich wäre, wie könnte der Urheber dann davon Wind bekommen? Denn nur er wäre berechtigt, dagegen vorzugehen ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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