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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 15.05.2010, 15:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 8
Standard Unerwünschte Domainweiterleitung


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A hat die Domain 1, B hat die Domain 2. A bittet B, ihm seine Domain abzutreten und will sie als zusätzliche für seinen Internetauftritt nützen. B ist unschlüssig, richtet aber eine permanente Umleitung von seiner Domain 2 auf die Domain 1 von A ein. A kann unter diesen Umständen keine Werbung für Domain 2 machen und fürchtet, dass fälschlicherweise B für den Inhaber seiner Domain 1 gehalten wird. A bittet B, die Umleitung zurückzunehmen, B reagiert nicht. Was kann man A raten? Danke für Tipps.

Anselm
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  #2 (permalink)  
Alt 15.05.2010, 19:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Unerwünschte Domainweiterleitung

Wieso B für den Inhaber gehalten werden soll, ist mir unklar. Ansonsten würde ich sagen, A muss sehen, wie er da raus kommt, er hat das schließlich selbst veranlasst (mehr oder weniger).
Aber Gesetze für solche Fälle gibt es nicht
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 16.05.2010, 18:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 8
Standard AW: Unerwünschte Domainweiterleitung

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Wieso B für den Inhaber gehalten werden soll, ist mir unklar.
Der besseren Verständlichkeit wegen nenne ich die Website von A eins.de und die von B zwei.de. Beide Websites haben ähnlichen Inhalt (deshalb der Wunsch nach Domainabtretung) und ein ähnliches Layout. zwei.de existiert schon längere Zeit. Wer jetzt zwei.de aufruft und nicht auf den URL in der Browser-Eingabezeile achtet, könnte meinen, A habe ein Redesign vorgenommen, und wer zwei.de bei der DENIC abfragt, bekommt die Daten von B und natürlich nicht von A angezeigt. Vermutlich nicht die Regel, aber auch keineswegs unvorstellbar.
Zitat:
Ansonsten würde ich sagen, A muss sehen, wie er da raus kommt, er hat das schließlich selbst veranlasst (mehr oder weniger).
Moment: A hat um Domainübertragung gebeten und dafür ungefragt eine Domainweiterleitung bekommen. Das sind zwei ganz verschiedene Stiefel. Die Domainweiterleitung schließlich mehr oder weniger selbst veranlasst, stimmt nicht.
Zitat:
Aber Gesetze für solche Fälle gibt es nicht
Ich bin natürlich kein Anwalt. Aber ich kann mir vorstellen, dass sich einer wegen "Vorspiegelung eines Urheberrechts" oder ähnlich schon an die Arbeit macht.

Anselm
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  #4 (permalink)  
Alt 16.05.2010, 22:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Unerwünschte Domainweiterleitung

Zitat:
bekommt die Daten von B und natürlich nicht von A angezeigt. Vermutlich nicht die Regel, aber auch keineswegs unvorstellbar.
Ich farge mich, welchen Sinn das haben könnte. Wenn ich wissen will, wer die Seite betreibt, mach ich nicht erst eine Whois-Abfrage, sondern schaue euinfach ins Impressum.
Zitat:
Moment: A hat um Domainübertragung gebeten und dafür ungefragt eine Domainweiterleitung bekommen. Das sind zwei ganz verschiedene Stiefel. Die Domainweiterleitung schließlich mehr oder weniger selbst veranlasst, stimmt nicht.
Wenn zwei.de ein ähnliches Design und ähnliche Inhalte hat, was bedeutet dann die Weiterleitung. Wenn es eine wäre, hätte zwei.de dasidentische Design und identische Inhalte Und dann schaue ich (wie oben egsagt) nicth erst, wem die Domain gehört. Ich würde eher die Gefahr für A sehen, dass er mit der Domain zwei.de identifiziert wird Und da könnte man vielleicht etwas tun.
Zitat:
Ich bin natürlich kein Anwalt. Aber ich kann mir vorstellen, dass sich einer wegen "Vorspiegelung eines Urheberrechts" oder ähnlich schon an die Arbeit macht.
Solange der Kunde darauf besteht und Geld bezahlt, tut jeder Anwalt was Die Farge ist nur, wie erfolgreich er ist. Anwälte sind auch nur Dienstleister
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 16.05.2010, 22:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 8
Standard AW: Unerwünschte Domainweiterleitung

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Wenn zwei.de ein ähnliches Design und ähnliche Inhalte hat, was bedeutet dann die Weiterleitung.
Sorry, ich korrigiere: Nicht "Beide Websites haben ähnlichen Inhalt (deshalb der Wunsch nach Domainabtretung) und ein ähnliches Layout", sondern "Beide Websites hatten bis zur Weiterleitung von zwei.de nach eins.de ähnlichen Inhalt (deshalb der Wunsch nach Domainabtretung) und ein ähnliches Layout".
Zitat:
Wenn es eine wäre, hätte zwei.de dasidentische Design und identische Inhalte [...]
Ich hoffe, dass das jetzt verständlich ist. Ich bin schon in der Lage,
  • festzustellen, welchen Inhalt zwei.de bis zur Weiterleitung hatte,
  • zwei.de aufzurufen,
  • anhand von URL und Inhalt festzustellen, dass jetzt definitiv von zwei.de nach eins.de weitergeleitet wird.
Edit: P. S. Es kommt noch ein Argument hinzu: Die Leute gewöhnen sich daran, eins.de per zwei.de aufzurufen. B wartet eine ganze Weile, hebt dann die Weiterleitung auf und fischt A dadurch etliche Besucher ab.

Geändert von Anselm (16.05.2010 um 23:18 Uhr).
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