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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige PS.: Daten von dem hab ich alle. Auch das Paket hab ich abgegeben in denen sich nur Trinkflaschen befanden. Fingerabdrücke etc können die zwar nehmen, aber ich denke für 1200€ machen die nicht so ein Theater oder ? Was denkt ihr. Habt ihr Ähnliche Erfahrungen ? Geändert von T-Bone90 (15.05.2010 um 19:52 Uhr). |
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Andererseits finde ich es schon erschreckend, dass es immer noch Leute gibt, die sich bei solchen Beträgen aufs Internet und "zwielichtige" Händler verlassen. Bei großen Shops kann man schon Vertrauen ahben, aber da hab ich von solchen Sachen noch nicht gehört. Meiner Kenntnis nach passiert das immer bei irgendwelchen unsicheren Transaktionen, aber warum gibt man da einen solchen Betrag aus. Ich will nicht das Opfer zum Täter machen, aber inzwischen sollten jedem die Risiken beannt sein, dass das noch immer passiert, finde ich ehrlich gesagt rätselhaft.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke für die Antwort. Was ist wenn die Adresse stimmt und auch die Fingerabdrücke genommen werden. Wie funktioniert das genau mit dem zivilrecht ? Muss ich da zu einem Anwalt gehen oder anderswo hin ? UNd was kostet der spaß ? ICh glaub aber eher auch nicht mehr daran :-( |
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| Die Einleitung eines Mahnverfahrens (Klagseinreichung) kostet EUR 23,00 bei diesem Betrag. Können aber auch ein paar Euro mehr sein, ich kenne die Grenze nicht auswendig. Bist du Privatperson und der Händler auch Unternehmer, kannst du glaube ich an deinem Ort klagen. Auf https://www.online-mahnantrag.de kannst du einen sogenannten "Mahnbescheid" erlassen. Damit wird die Klage bei dem zuständigen Gericht eingereicht. Du bekommst nach 2 Wochen eine Kostenrechnung, die du bezahlst, danach wird der Mahnbescheid dem Händler zugestellt. Auf diesem steht oben, dass du gegen den Händler eine Forderung hast und er wird aufgefordert, diese zu begleichen. Tut er gar nichts, bekommst du nach weiteren 2 Wochen einen Brief mit einem sogenannten "Vollstreckungsbescheid". Damit lässt du die Forderung titulieren und kannst aus dieser vollstrecken. Wenn er gegen den Mahnbescheid widerspricht, kannst du nichts tun oder in den Prozess eintreten (kostet mit Anwalt weitere 150 Euro ca.). Widerspricht er gegen den Vollstreckungsbescheid, geht es sofort ins Verfahren. Ich würde dir raten, erst mal den Mahnbescheid erlassen zu lassen (klingt komisch). |
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