Zitat:
Zitat von justmyname Hallo, mich interessiert das gleiche Thema und kann sagen, daß es aus meiner Sicht durchaus Sinn macht, die Frage zu klären, aufgrund welcher rechtlichen Vorgabe ein großer Suchmaschinenkonzern alle Inhalte einer Webseite, die nicht durch die robots.txt ausgeschlossen sind, verlinken darf. Dann möchte ich diese Vorgaben gerne kennenlernen und einhalten können. Ich setze einen eigenen Crawler ein, der aufgrund von Domainnamen Inhalte dieser Seiten indiziert. Es geht zum Beispiel darum, Wanderwege in bestimmten Regionen zu finden. Darf man das ? |
Die Grundlage ist relativ einfach:
a) Handelt es sich um automatisch generierte Listen, ohne Einschränkungen und Kriterien. Eine nachträgliche Gruppierugn erfolgt ebenfalls automatisch (was amn oftmals auch and en unsinnigenErgebnissen sieht)
b) Sind auch die Suchmaschinen verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Relevant ist hier "bei Kenntnis". Während jemand,d er Links manuell aufnimmt bereits bei Verlinkung Kenntnis hat, ist bei automatischen Prozessen dei Kenntnis erst bei Information gegeben.
Alles andere (eigentlich auch auchdas) findest du bei Benutzung der Suche nachd en Themen "Linkhaftung"/"Haftung für Links"/"Haftung für Inhalte" ... Das Thema ist hier schon sehr oft besprochen wurden.