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| Anzeige Ich bin selbst Moderator in einem Modellbau-Forum, deswegen hoffe und denke ist, das ich hier gut beraten werde (; Man hört ja immer wieder das es regelrechte Abmahnungs-Wellen von den "Bushido-Rechtsanwälten" gibt zum Thema Upload von Fimen, Alben oder Musik-Titeln in Internet-Tauschbörsen. Wie auch in anderen Fällen, wird in dem Schreiben die IP-Adresse aufgeführt, Datum und Zeit sowie der Titel des vermeindlichen Uploades. Angenommen, man hat es aber nur runtergeladen und die Upload-Funktion ausgestellt - dann wäre es ja gelogen das man eine Datei zum Download für andere bereitgestellt hat. Denn das wird nicht bewiesen wenn die Anwälte die IP-Adresse angeben. Zudem ist ja nicht bewiesen das "Bushido" überhaupt Urheberrechte an den Titel(n) hat. Quelle: http://www.ndr.de/nachrichten/hambur...rozess100.html Meine Frage bezieht sich nun darauf, wie man sich verhalten sollte in so einem Fall? Das was ich gelesen habe: Auf keinen Fall die Unterlassungserklärung zu unterschreiben sondern eine modifizierte, fachlich saubere einzusenden. Einige Internet-Anwälte bietet ja eine Art Service für sowas an. Beispiel: http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...verletzung.php Oder http://www.urheberrecht.justlaw.de/a...ng/bushido.htm Ist sowas seriös und führt zum Erfolg? Könnte man auch selbst etwas verfassen in dem man die Anwälte auffordert erstmal nachzuweisen das man etwas geuploadet hat, dann welche Dateien (bei den Bravo Hits ist ja beispielsweise nur 1 Lied von Bushido drauf, und genau das geuploadet zu haben - naja.) und in welchen Umfang und an wen. Zudem könnte man aufführen, das es noch nicht bewiesen ist, das er überhaupt irgendwelche Rechtsansprüche an den Lied hat. Das Urteil vom Landesgericht Hamburg will man abwarten. Da man aber freundlich ist, bietet man denen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50€ an, so das die Sache gegessen ist und nicht von 350€ wie in den meisten kleineren Fällen. Oder sollte man wie hier, einfach gar nichts machen und abwarten bis sie aufgeben!? Oder ist das für die Gedacht, die von den Anwälten hinters Licht geführt werden sollen? http://www.myheimat.de/lichtenstein/...n-d401461.html Ich würde mich über eure Meinungen freuen. Ein schönes Pfingst-Wochenende! |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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