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  #1 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 16:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.05.2010
Beiträge: 1
Standard Abmahnungs-Wellen der "Bushido-Rechtsanwälte"


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Hallo Foren-Gemeinde.

Ich bin selbst Moderator in einem Modellbau-Forum, deswegen hoffe und denke ist, das ich hier gut beraten werde (;

Man hört ja immer wieder das es regelrechte Abmahnungs-Wellen von den "Bushido-Rechtsanwälten" gibt zum Thema Upload von Fimen, Alben oder Musik-Titeln in Internet-Tauschbörsen.

Wie auch in anderen Fällen, wird in dem Schreiben die IP-Adresse aufgeführt, Datum und Zeit sowie der Titel des vermeindlichen Uploades.
Angenommen, man hat es aber nur runtergeladen und die Upload-Funktion ausgestellt - dann wäre es ja gelogen das man eine Datei zum Download für andere bereitgestellt hat. Denn das wird nicht bewiesen wenn die Anwälte die IP-Adresse angeben.
Zudem ist ja nicht bewiesen das "Bushido" überhaupt Urheberrechte an den Titel(n) hat. Quelle:
http://www.ndr.de/nachrichten/hambur...rozess100.html

Meine Frage bezieht sich nun darauf, wie man sich verhalten sollte in so einem Fall?
Das was ich gelesen habe: Auf keinen Fall die Unterlassungserklärung zu unterschreiben sondern eine modifizierte, fachlich saubere einzusenden.
Einige Internet-Anwälte bietet ja eine Art Service für sowas an.

Beispiel:
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...verletzung.php
Oder
http://www.urheberrecht.justlaw.de/a...ng/bushido.htm
Ist sowas seriös und führt zum Erfolg?


Könnte man auch selbst etwas verfassen in dem man die Anwälte auffordert erstmal nachzuweisen das man etwas geuploadet hat, dann welche Dateien (bei den Bravo Hits ist ja beispielsweise nur 1 Lied von Bushido drauf, und genau das geuploadet zu haben - naja.) und in welchen Umfang und an wen.
Zudem könnte man aufführen, das es noch nicht bewiesen ist, das er überhaupt irgendwelche Rechtsansprüche an den Lied hat. Das Urteil vom Landesgericht Hamburg will man abwarten. Da man aber freundlich ist, bietet man denen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50€ an, so das die Sache gegessen ist und nicht von 350€ wie in den meisten kleineren Fällen.

Oder sollte man wie hier, einfach gar nichts machen und abwarten bis sie aufgeben!? Oder ist das für die Gedacht, die von den Anwälten hinters Licht geführt werden sollen?
http://www.myheimat.de/lichtenstein/...n-d401461.html

Ich würde mich über eure Meinungen freuen.
Ein schönes Pfingst-Wochenende!
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 23.05.2010, 00:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Abmahnungs-Wellen der "Bushido-Rechtsanwälte"

Zitat:
Man hört ja immer wieder das es regelrechte Abmahnungs-Wellen von den "Bushido-Rechtsanwälten" gibt zum Thema Upload von Fimen, Alben oder Musik-Titeln in Internet-Tauschbörsen.
Das ist aber meiens Wissens schon Jahre her, oder?
Zitat:
Wie auch in anderen Fällen, wird in dem Schreiben die IP-Adresse aufgeführt, Datum und Zeit sowie der Titel des vermeindlichen Uploades.
Angenommen, man hat es aber nur runtergeladen und die Upload-Funktion ausgestellt - dann wäre es ja gelogen das man eine Datei zum Download für andere bereitgestellt hat. Denn das wird nicht bewiesen wenn die Anwälte die IP-Adresse angeben.
Das was registriert und am Ende "bewiesen" wird ,ist die Bereitstelluing auf dem eigenen Rechner. Der Download ist nur der erste Schritt, um den Rechner zu indentifizieren. Dann wird geschaut, ob die Datei dort auch wieder verfügbar ist. und das wird geloggt.
Zitat:
Zudem ist ja nicht bewiesen das "Bushido" überhaupt Urheberrechte an den Titel(n) hat.
Das muss natürlich nachgewiesen werden, sonst ist Abmahnung ungerechtfertigt und nicht das Papier wert ...
Zitat:
Das was ich gelesen habe: Auf keinen Fall die Unterlassungserklärung zu unterschreiben sondern eine modifizierte, fachlich saubere einzusenden.
Einige Internet-Anwälte bietet ja eine Art Service für sowas an.
Abmahnung sollten immer von einem Fachmann (Anwalt) geprüft werden. Und das betrifft nicht nur die genannten.
Zitat:
Könnte man auch selbst etwas verfassen in dem man die Anwälte auffordert erstmal nachzuweisen das man etwas geuploadet hat, dann welche Dateien (bei den Bravo Hits ist ja beispielsweise nur 1 Lied von Bushido drauf, und genau das geuploadet zu haben - naja.) und in welchen Umfang und an wen.
Kann man, wenn man entsprechend sauber und rechtlich fundiert formulieren kann. Nur dann stellt man normalerseise auch keine Fragen mehr in Foren wie diesem ...
Zitat:
Zudem könnte man aufführen, das es noch nicht bewiesen ist, das er überhaupt irgendwelche Rechtsansprüche an den Lied hat. Das Urteil vom Landesgericht Hamburg will man abwarten. Da man aber freundlich ist, bietet man denen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50€ an, so das die Sache gegessen ist und nicht von 350€ wie in den meisten kleineren Fällen.
Die skönnte als Zugeständnis fgewertet werden. Auch hier (hatte ich schon in einem anderen Beitrag): Entweder man ist konsequent ode rman lässt es. Diese "vielleicht wenn dann oder auch nicht" ist das Schlimste, was man im recht tun kann. Also entweder man widerspricht vernünftigt, ode rman lässt es.
Zitat:
Oder sollte man wie hier, einfach gar nichts machen und abwarten bis sie aufgeben!?
Das auf keinen Fall. denn genau dann klann einTitel erwirkt werden, dem man dann nicht mehr widersprechen kann und der vollstreckt werden kann. dann hilft auch ein "beweis erst mal" nichts mehr.
Zitat:
Oder ist das für die Gedacht, die von den Anwälten hinters Licht geführt werden sollen?
Das ist entweder von Leuten ohne Hirn und Ahnung oder von welchen, die wollen, dass Andere ins Messer laufen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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