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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 23.05.2010, 10:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2010
Beiträge: 2
Ausrufezeichen Schlüsselfertiger Onlineshop läuft nicht


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Hallo,

A hat von B einen "schlüsselfertigen Onlineshop mit eBooks und Scripte" zum sofortigen betrieb gekauft.
Nach einem Monat diverser Testversuche an dem Shop fiel A auf, dass einige Dateien dieses Shops beschädigt waren oder gar fehlten.
A hat B auf haufenweise Fehlern zum Angebot hingewiesen und mehrmals darum gebeten, dies richtig zu stellen und den Shop "schlüsselfertig zum sofortigen Verkauf", wie im Angebot angegeben an zu passen.

Nach fast 2 Monaten Emailverkehr zwischen A und B, hat nun A einen langen "Testbericht" zum Anbieter B in einem Forum geschrieben und diesen Namentlich genannt und auch auf B seinen Shop verlinkt.
A zitiert unter anderem in diesem Beitrag, welche Emails er an B geschickt hat. Die von B beantworteten Emails wurden von A jedoch mit eigenen Worten zusammengefasst.

In diesem Testbericht von A stehen nun Sachen, die auf wahren begebenheiten basieren.
Muss A nun mit einer Abmahnung wegen Rufmord o.ä von B rechnen?

Danke schon mal für Antworten.
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Deine Feinde kennst Du, vor Deinen Freunden solltest Du Dich eher in Acht nehmen! (© by S.Georgi)
Blick in Deine Vergangenheit um die Zukunft zu sehen! (© by S.Georgi)
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  #2 (permalink)  
Alt 23.05.2010, 22:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Schlüsselfertiger Onlineshop läuft nicht

Zitat:
Muss A nun mit einer Abmahnung wegen Rufmord o.ä von B rechnen?
"Rufmord" gibt es meines Wissens nicht als Straftatbestand. Aber Verleumdung. Und das kann durchaus passieren, wenn irgendwas subjektiv dargestellt wird. Vor allem, wenn Aussagen irgendwie abgeändert (zusammengefasst) werden. Eine absolute Wahrheit gibt es nicht, Wahrheit liegt immer im Auge des Betrachters
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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