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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige angenommen, eine Seite weist in den AGBs und einer Informationsunterseite daraufhin, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Daten der angemeldeten User öffentlich zur Verfügung gestellt werden könnten (und diese Daten auch tatsächlich veröffentlicht), wie z.B. E-Mail, Namen, Anschrift, IP,eben alles was die Seite über die User hat - ist dies rechtlich erlaubt? Ich meine, wenn sie ausdrücklich darauf hingewiesen hat, sollte es ja eigentlich kein Problem sein, oder? Die User hätten sich schließlich nicht anmelden müssen, wären sie mit damit nicht zufrieden...? Lg .wired |
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| Es kommt meiner Meinung nach darauf an, ob diese Daten freiwillig sind. Wenn sie erforderlich sind, um die Seite nutzen zu können, wäre das ein Ausschluss bestimmter User. Und der könnte rechtswidrig sein. Wenn die Daten aber optional sind (jeder also selbst entscheiden kann, was - und nicht nur ob - veröffentlicht wird) sehe ich keine probleme, wenn die Zustimmung zur Veröffentlichung eindeutig nachgewiesen werden kann (das muss der Betreiber der Seite machen, falls es zu einem Rechtsstreit kommt). Abgesheen davon, dass ich den Sinn der Aktion nicht verstehen würde ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hmm, d.h. also, wenn die Seite die E-Mail Adresse benötigt (also ohne auch keine Registration möglich ist) wäre vermutlich die Veröffentlichung der E-Mail Adresse bei Verstoß der Arbeitsbedingungen nicht erlaubt. Wenn die E-Mail Adresse aber optional ist, meldet sich jener User einfach ohne Angabe der Adresse an und die Seite kann nichts veröffentlichen. Dann würde das ja gar nichts bringen... :-( Bezüglich deiner Frage, sowas halte ich persönlich übrigens für recht sinnvoll bei Internetangeboten, bei welchen die User gegen die seriösen Regeln vertoßen (z.B. indem sie alles zuspammen). Als Gegenzug veröffentlicht die Seite die E-Mail Adresse, damit Anbieter ähnlicher Dienste diese E-Mail Adresse blacklisten können. ;-) Aber vielen Dank für deine Meinung dazu ;-) :-) Lg .wired |
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| Bisschen naiv gedacht - hast du schon bei anderen Projekten nach E-Mailadressen geschaut und die dann auf die Blacklist getan? Würdest du einer solchen Quelle überhaupt vertrauen? Abgesehen davon könnte man die AGB Klausel vllt. für nichtig erklären, da sie überraschend sein könnte. Abgesehn davon, dass es dann auch an der ernsthaften Einwilligung fehlt.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Nein, habe ich nicht. Aber das liegt möglicherweise auch daran, dass ich sowas (in Deutschland) noch nicht gefunden habe. Aber wenn ich wüsste, dass die Quelle durchaus seriös ist würde ich ihr vertrauen, ja. Warum auch nicht? Ich finde sowas ziemlich erschreckend. Also in einem Fall guter Absicht könnte derjenige, der diese Liste von Spammern veröffentlicht (und damit im Grunde allen, wirklich allen die auch nur etwas mit dem Internet zu tun haben, einen Gefallen tut) selbst verklagt werden. Und das obwohl dies ausdrücklich in der AGB stehen würde? Und warum kann sie dann überhaupt für nichtig erklärt werden? Schreiben Unternehmen wie Google oder Apple nicht auch gerade das, was ihnen passt in ihre AGBs rein? Da ist das geschilderte Vorhaben der Seite doch ein Witz dagegen, wenn man auch noch bedenkt dass sogar auf dem deutschen Markt E-Mail Listen zu Werbezwecken verkauft werden (von denen bestimmt nicht jeder Nutzer zugestimmt hat, als Werbepostfach genutzt zu werden). Naja, hmm... aber dankeschön für eure Hilfe :-) Lg .wired |
| Tags: agb, daten, datenschutz |
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