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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 27.05.2010, 21:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 4
Pfeil chinesische Automarkendomain herausgeben ?


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HAllo zusammen,

ich möchte hier mal eine ganz allgemeine Frage stellen und würde mich freuen, wenn mir jemand bei diesem Gedankenweg helfen würde:

Was passiert, wenn jemand eine in deutschland unbekannte Automarkendomain registriert, mit der DE endung, und dann irgendwann von dem europäischen Exklusiv-Vertriebspartner auf die Herausgabe dieser Domain aufgefordert wird ?? In der Regel kommt ja direkt ein Anwaltsschreiben wegen Verletzung eines Vertriebsrechtes (Z.Bsp. wegen der gewerblichen Nutzung der Internetseite, auch wenn es gar nicht so wäre, da diese ein "under Construction" hinweis zeigte. Da könnte dieser Vertriebspartner der Automarke natürlich behaupten, dass der Eindruck enstünde, das die MArke von diser Privatperson in einem Zusammenhang genutzt wird, der die Vertriebsrechte dieser Firma verletzen würde) mit der drohung nach Konsequenzen. Natürlich würde sich alles erledigen, wenn die Domain einfach übertragen würde. Das ist doch selbstverständlich.

Wie müsste man sich in einem solchen FAll verhalten ??

1. Müsste man die Domain rausgeben, als privatperson
2. Domain einfach weiss lassen
3. eine sedo-verkaufsseite eirichten und auf ein Angebot warten
4. direkt zum Anwalt gehen ??

Man hätte iese Seite ja registriert, damit die einem abgekauft wird. Welches Verhalten wäre hier das beste ?

Geändert von schocked (27.05.2010 um 21:43 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 28.05.2010, 00:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: chinesische Automarkendomain

Zitat:
1. Müsste man die Domain rausgeben, als privatperson
2. Domain einfach weiss lassen
3. eine sedo-verkaufsseite eirichten und auf ein Angebot warten
4. direkt zum Anwalt gehen ??
Bevor man zum Anwalt geht einfach mal nach Marke in Verbindung mit Domain hier im Forum suchen Dazu ist nämlich schon viel geschreiben wurden.
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 28.05.2010, 08:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 4
Standard AW: chinesische Automarkendomain

Danke für deine Antwort.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dürfte die Domain genutzt werden, solange es nicht gewerblich wäre, da dann keine VErtriebsrechte verletzt werden. Ein "Under construction" schild bedeutet nicht, dass dort irgendetwas gewerbliches entstehen soll. Das Anwaltschreiben ist natürlich im Sinne des Mandanten ausgelegt und hätte gar keinen Bestand und hat nur den Sinn, günstig an die Domain zu kommen. Und wenn ich mich nicht taüsche, gehts noch nicht mal um MArkenrechte, da die MArkenrechte bei der Firma in China kiegen.

Richtig ?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.05.2010, 10:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: chinesische Automarkendomain

Zitat:
Und wenn ich mich nicht taüsche, gehts noch nicht mal um MArkenrechte, da die MArkenrechte bei der Firma in China kiegen.
Da wäre ich mir nicht so sicher, Markenrechte können auch zur Nutzung übergeben werden. Dann könnten auch Ansprüche daraus entstehen.

Allerdings muss bei Verletzung von Markenrechten wirklich geschäftliches Handeln vorliegen ...
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  #5 (permalink)  
Alt 28.05.2010, 17:47
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Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 4
Standard AW: chinesische Automarkendomain

DANKE.

OK, habe die Antwort verfasst und die Seite "privatisiert". Also jetzt darf er mir ein Angebot machen..........wollen die die Seite einfach gescheckt haben wenn da noch was kommt, gebe ich sogar gerne noch die 100 EUR für den Anwalt drauf, die die mir anschließen wieder zahlen werden, wenn die die Seite haben möchten.
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