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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich möchte hier mal eine ganz allgemeine Frage stellen und würde mich freuen, wenn mir jemand bei diesem Gedankenweg helfen würde: Was passiert, wenn jemand eine in deutschland unbekannte Automarkendomain registriert, mit der DE endung, und dann irgendwann von dem europäischen Exklusiv-Vertriebspartner auf die Herausgabe dieser Domain aufgefordert wird ?? In der Regel kommt ja direkt ein Anwaltsschreiben wegen Verletzung eines Vertriebsrechtes (Z.Bsp. wegen der gewerblichen Nutzung der Internetseite, auch wenn es gar nicht so wäre, da diese ein "under Construction" hinweis zeigte. Da könnte dieser Vertriebspartner der Automarke natürlich behaupten, dass der Eindruck enstünde, das die MArke von diser Privatperson in einem Zusammenhang genutzt wird, der die Vertriebsrechte dieser Firma verletzen würde) mit der drohung nach Konsequenzen. Natürlich würde sich alles erledigen, wenn die Domain einfach übertragen würde. Das ist doch selbstverständlich. Wie müsste man sich in einem solchen FAll verhalten ?? 1. Müsste man die Domain rausgeben, als privatperson 2. Domain einfach weiss lassen 3. eine sedo-verkaufsseite eirichten und auf ein Angebot warten 4. direkt zum Anwalt gehen ?? Man hätte iese Seite ja registriert, damit die einem abgekauft wird. Welches Verhalten wäre hier das beste ? Geändert von schocked (27.05.2010 um 21:43 Uhr). |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke für deine Antwort. Wenn ich das richtig verstanden habe, dürfte die Domain genutzt werden, solange es nicht gewerblich wäre, da dann keine VErtriebsrechte verletzt werden. Ein "Under construction" schild bedeutet nicht, dass dort irgendetwas gewerbliches entstehen soll. Das Anwaltschreiben ist natürlich im Sinne des Mandanten ausgelegt und hätte gar keinen Bestand und hat nur den Sinn, günstig an die Domain zu kommen. Und wenn ich mich nicht taüsche, gehts noch nicht mal um MArkenrechte, da die MArkenrechte bei der Firma in China kiegen. Richtig ? |
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| Zitat:
Allerdings muss bei Verletzung von Markenrechten wirklich geschäftliches Handeln vorliegen ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| DANKE. OK, habe die Antwort verfasst und die Seite "privatisiert". Also jetzt darf er mir ein Angebot machen..........wollen die die Seite einfach gescheckt haben |
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