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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 28.05.2010, 17:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2009
Beiträge: 11
Standard Namensrechtsverletzung - wie reagieren?


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Eine Frage: Aufgrund eines Defekts einer Mailadresse (Weiterleitung funktionierte nur sporadisch und weil ich mich auf diese verließ, nutzte ich das Postfach nicht), sehe ich heute erst E-Mails von Anfang 2009.
Wir haben 2006 eine private Gruppe (Verein ohne Eintrag ins Vereinsregister) gegründet, der wir einen Namen gaben. Wir reservierten uns die dem Namen entsprechende Domain.
Kurz darauf erfuhren wir, dass ein Automodell eines inter******** tätigen Herstellers genauso heißt, aber das Automodell hat einen Buchstaben weniger und scheinbar nichts gegen uns.
Anfang 2009 wurde uns geschrieben (was leider nicht ankam, ich erst heute entdeckte), dass es bereits eine kommerzielle Gruppe mit diesem Namen gäbe und wir sofort eine Namensänderung unserer Gruppe vornehmen sollen, man räumte uns eine Frist von vier Tagen ein, die ich auch für utopisch halte, denn so kurzfristig erreiche ich die berufstätigen Gruppenmitglieder nicht mal. Natürlich erhielten wir nach Ablauf dieser vier Tage erneut eine E-Mail, dass wir nun gerichtlich abgemahnt würden und hohe Kosten auf uns zukämen. Auch diese Mail kam nicht über die Weiterleitung, sondern ging lediglich ins Postfach. Auch diese entdeckte ich heute beim Ausmisten des Postfaches nach langer Zeit.

So, nun möchte ich nicht gerne den Namen unserer Gruppe ändern, da wir immerhin acht Monate mit Namensfindung verbracht hatten und aus eigener Kraft schließlich auf diesen Namen kamen, mit dem wir alle bis heute zufrieden sind. Haben wir eine reelle Chance, dass unsere Gruppe ihren Namen behalten kann? Es heißt, die andere Gruppe sei 1996 gegründet worden, hätte von Anbeginn an einen Internetauftritt gehabt und deren Name sei inzwischen als Marke beim Patentamt eingetragen.

Wenn es denn sein muss, dass wir unseren Namen ändern, möchte ich damit auch keine "schlafenden Hunde wecken", denn vom Gericht haben wir bis heute nichts gehört.

Wie würdet Ihr vorgehen? Dem Geschäftsführer der anderen Gruppe antworten? Den Namen heimlich still und leise ändern? Beim Patentamt, kann man da anfragen nach dem Markenrechtseintrag der anderen und ist das überhaupt sinnvoll? Wir führen inzwischen unseren Namen immer nur mit einem Zusatz, reicht das eventuell, wenn wir den Zusatz in Domain und Logo mit aufnehmen, also eine neue Domain einrichten dafür? Den Namen möchte ich nun nicht öffentlich machen, um eben den schlafenden Hund nicht direkt mit der Nase drauf zu stoßen, kann ihn aber gerne per PN zur Besprechung, ob es reichen könnte mit dem Zusatz, mitteilen. Oder kann ich vielleicht beim Patentamt Auskunft erhalten, wie weit ein Name von einem anderen entfernt sein muss?

Geändert von myspirit (28.05.2010 um 17:27 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 28.05.2010, 17:24
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Registriert seit: 27.07.2009
Beiträge: 11
Standard AW: Namensrechtsverletzung - wie reagieren?

Nachtrag:

Ich habe gerade die Markenrecherche des Patentamts bemüht. Entweder bin ich zu dusselig, diese zu bedienen oder es ist nichts derartiges eingetragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.05.2010, 17:44
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Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Namensrechtsverletzung - wie reagieren?

anscheind ist das nicht ernst gemeint. sonst wäre doch längst ein einschreiben von einem anwalt gekommen. Bei mir jedenfalls war es so. Das sollte man schon erster nehmen. Aber eine email ???

Du kannst alle eingetragenen Marken über das patentamt online kostenlos überprüfen. Und ich glaube auch, dass man namen, wenn es sich um komplett unterschiedliche Bereiche handelt, sogar benutzen und als Marke auch parallel eintragen lassen kann. Marken werden nähmlich für bestimmte Waren/DIenstleistungen eingetragen. FAlls es die gleiche MArke bereits gibt, muss überprüft werden, ob es da überschneidungen gibt.

naja, solange nichts offizielles kommt, brauch man sich nicht den kopf zu zerbrechen.

Das ist aber nur meine Meinung. Bitte überprüfen und falls ich hier etwas falsches geschrieben habe, bitte korrigieren, denn ich habe keine Ausbildung/Studium im BEreich Recht absolviert
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