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| Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage? |
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| Anzeige ich hab diese Seite seit knap 2 Jahren auf meiner verlinkt, aber erst jetzt finde ich Zeit hier mich umzusehen Mein Anliegen betrifft eine Seite auf der man in einem iFrame eine Fremde einbettet. Ich nemme an, dass es keinen Unterschied macht ob man einen Link, ein Bild oder eben eine komplette Seite einbetett. In allen Fällen kann der Verlinkte, Besitzer der Bilderrechte oder wie im letzten der Inhaber der Seite irrgend etwas dagegen haben. Fall A: Doch wie ist es, wenn das iFrame ein Eingabefeld beinhaltet, wie das des Browsers, in das der Besucher eine Adersse eingibt und durch Enter diese im Iframe erscheint. Bsp. Auf Seite xyz.de gibt es ein solches iFrame. Besucher gibt dort blub.de ein um sich diese anzuschauen. Bei diesem Vorgang in sofern es mir bekannt ist, hat der xyz.de Seiteninhaber weder Einfluss noch irrgend eine Kontrolle darüber welche Seiten der Besucher aufruft. Diese Aufrufe werden auch nicht registriert, entseiden xyz.de Seiteninhaber tut es mit hilfe eines php Skripts, was er aber nicht tun möchte. Macht sich in diesem Fall der xyz.de Seiteninhaber straffbar für inhalte die der Besucher in dem iFrame aufruft? Fall B: Im anderem Fall schreibt der xyz.de Seiteningaber neben dem Eingabefenster, dass der Besucher in jenem die Servernummer eingeben möchte (das etwas besteht aus mehreren Servern) oder die Adresse bestehend aus Servernummer+.blub.de und beim Enter wird mittels php Codes eine Seite in dem iFrame generiert. Bsp. Auf Seite xyz.de gibt es ein solches iFrame, neben dem Eingabefenster steht: "Geben Sie bitte ihre Servernummer ins Eingabefenster ein oder die komlette Adresse.". Besucher gibt dort 21 ein, die Seite generiert daraus 21.blub.de, die im iFrame angezeigt wird. Wie sieht das Ganze in diesem Fall mit dem recht aus? Kann der blubi.de Seiteninhaber an den xyz.de Seiteninhaber irrgend welche Ansprüche geltend machen? Gruß Tonath Geändert von Tonath (30.05.2010 um 04:22 Uhr). |
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| Fall A: Der Bertreiber kann immer noch bestimmen, ob er seine Seite geframt haben will oder nicht. Wenn er es nicht will, hat er in der Regel einfache Skripte, die das verhindern. Und javascript müsste sowieso aktiv sein Und was die Haftung angeht: Das macht keinen Unetrschied. Fall B: das Gleiche. Ob die URL generiert oder direkt eingegeben wird macht keinen Unterschied.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: fremde webseiten iframes |
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