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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 30.05.2010, 14:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2010
Beiträge: 5
Standard Widerrufsrecht nicht prüfbar/zu spät?


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Hallo,
folgender Fall:

Man bestellt von einem Verlag für Beratungsliteratur ein Buch, bezahlt es per Nachnahme. Dann stellt man fest, dass das Buch absolut stümüerhaft und nutzlos ist, man gebraucht sein Widerrufsrecht. Das Buch wird zurückgeschickt.
Es kommt ein Brief, der Betrag werde zurückerstatttet, allerdings solle man sich ein wenig gedulden. Man hat Geduld, vergisst die Sache.

10 Monate später stößt man in seinen Unterlagen auf dieses Schreiben, kontrolliert die Kontoauszüge der betreffenden Zeit und stellt fest, dass das Geld nie eingegangen ist.
Kann man das beweisen? Man hat ja als Beweis lediglich KEINEN Kontoauszug (der Verlag könnte ja sagen, man hätte einfach den betreffenden Kontoauszug "verschlampt")
Ist es zu spät (10 Monate?) um etwas zu unternehmen?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.05.2010, 14:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: Widerrufsrecht nicht prüfbar/zu spät?

Tja, ich denk es ist eher so, dass der Verlag nachweisen muss, er dass du das Geld erhalten hast... So ist das, was du da meinst, vermieden.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.05.2010, 19:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Widerrufsrecht nicht prüfbar/zu spät?

Und verjähren tut das ganze erst nach 2 Jahren ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #4 (permalink)  
Alt 06.06.2010, 16:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2010
Beiträge: 5
Standard AW: Widerrufsrecht nicht prüfbar/zu spät?

Danke schonmal für die Infos!

Nach einem Telefonat vor einer Woche , wo das Geld denn bleibe hieß es von einem Mitarbeiter:

"Warum sagen Sie das so spät? Aber ich schau mal ob ich da was finde"

Seitdem Funkstille. Auf diese email:

"Guten Tag,

Ich habe letztes Jahr ungefähr im August bei Ihnen
angefragt und Informationsunterlagen inklusive einer
"Ratgeberbroschüre" zu ihrem Angebot erworben.

Ich habe dannach von meinem Recht auf Widerruf Gebrauch gemacht und
die Ware zurückgeschickt,
was Sie mir schriftlich bestätigt haben. Allerdings ist laut meiner
Bank das Geld bis heute nicht
auf meinem Konto eingegangen.
Entweder SIe beweisen mir also die Rückerstattung des Kaufbetrages
oder überweisen mir das Geld
so schnell wie möglich."

kam ebenfalls keine Antwort.

Was wären die nächsten Schritte?
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  #5 (permalink)  
Alt 07.06.2010, 11:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Widerrufsrecht nicht prüfbar/zu spät?

Ichj würde es mal mit einem Einschreiben versuchen Die Email hat der Verlag ganz bestimmt nicht bekommen - und wenn doch, müsstest du es nachweisen - was einfach nicht geht.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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