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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige folgender Fall: Man bestellt von einem Verlag für Beratungsliteratur ein Buch, bezahlt es per Nachnahme. Dann stellt man fest, dass das Buch absolut stümüerhaft und nutzlos ist, man gebraucht sein Widerrufsrecht. Das Buch wird zurückgeschickt. Es kommt ein Brief, der Betrag werde zurückerstatttet, allerdings solle man sich ein wenig gedulden. Man hat Geduld, vergisst die Sache. 10 Monate später stößt man in seinen Unterlagen auf dieses Schreiben, kontrolliert die Kontoauszüge der betreffenden Zeit und stellt fest, dass das Geld nie eingegangen ist. Kann man das beweisen? Man hat ja als Beweis lediglich KEINEN Kontoauszug (der Verlag könnte ja sagen, man hätte einfach den betreffenden Kontoauszug "verschlampt") Ist es zu spät (10 Monate?) um etwas zu unternehmen? |
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| Tja, ich denk es ist eher so, dass der Verlag nachweisen muss, er dass du das Geld erhalten hast... So ist das, was du da meinst, vermieden.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Und verjähren tut das ganze erst nach 2 Jahren ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke schonmal für die Infos! Nach einem Telefonat vor einer Woche , wo das Geld denn bleibe hieß es von einem Mitarbeiter: "Warum sagen Sie das so spät? Aber ich schau mal ob ich da was finde" Seitdem Funkstille. Auf diese email: "Guten Tag, Ich habe letztes Jahr ungefähr im August bei Ihnen angefragt und Informationsunterlagen inklusive einer "Ratgeberbroschüre" zu ihrem Angebot erworben. Ich habe dannach von meinem Recht auf Widerruf Gebrauch gemacht und die Ware zurückgeschickt, was Sie mir schriftlich bestätigt haben. Allerdings ist laut meiner Bank das Geld bis heute nicht auf meinem Konto eingegangen. Entweder SIe beweisen mir also die Rückerstattung des Kaufbetrages oder überweisen mir das Geld so schnell wie möglich." kam ebenfalls keine Antwort. Was wären die nächsten Schritte? |
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| Ichj würde es mal mit einem Einschreiben versuchen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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