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  #1 (permalink)  
Alt 26.11.2006, 21:37
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Beiträge: n/a
Standard frage zum uhrheberrecht...


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hallo!
ich erklär euch erstmal die situation und dann kommt meine frage.
vor ca. 2-3 jahren habe ich (mit ihrem einverständnis) fotos von meiner damaligen besten freundin gemacht.
vor ein paar wochen habe ich einem freund (unteranderem) diese bilder geschickt und er hat sie auf seine homepage gestellt (ich wusste anfangs nichts davon).
jetzt hat meine ehemalig beste freundin damit gedroht mich deswegen anzuzeigen.
kann sie das oder wäre es nicht sinnvoller denjenigen anzuzeigen, der die bilder veröffentlicht hat?

würde mich freuen, wenn mir jmd weiterhelfen kann
grüße, jenny
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  #2 (permalink)  
Alt 28.11.2006, 12:17
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: frage zum uhrheberrecht...

also mein verständnis geht in die Richtung

die Bilder die du zu ihm geschickt hast ist legal,es kann entstanden sein unter... eh das ist meine beste Freundin, also rein privat.

wer allerdings diese Bilder in eine HP stellt ist dies zustimmungs pflichtig dessen Freudin von dir.
Sie kann also klagen ,nur Sie , und gegen den Besitzer der HP dessen veröffendlichung angehn.

p.s.

unter uns gesagt man zeigt gerne Bilder von Freundin/en u.s.w. aber bitte nicht unter der Hand überlassen
es ist immer was Persönliches und sollte so auch sein und bleiben.

missbrauch dann ausgeschloßen
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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2007, 11:34
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Reden AW: frage zum uhrheberrecht...

Du darfst ohne Rückfrage deine Uhr heben, so weit Du kommst. :-)
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