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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
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| Anzeige ein Bekannter hat vor sich eine Webseite zuzulegen, die ein Wiki, Blog, Forum und uU ähnliche sozial network tools beinhalten soll. Nichts illegales. Jedoch möchte er sich nicht mit seinem Namen weder beim Provider Registrieren aber vor allem seinen Namen nicht im Impressum schreiben. Stattdessen einen Pseudonym angeben, mit der korrekten Adresse etc. Das hat wenn ich richtig verstehe 2 Rechtsbrüche: falsche persönliche Angabe beim Provider und im Impressum (denn soweit ich weiss bekommt ein normalsterblicher nicht so einfach einen Psudonym) Welche rechtlichen und finanziellen Folgen würden die beiden Fälle im einzelnen am wahrscheinlichsten mit sich bringen wenn es rauskommen würde, unter der Annahme dass an der Sache wirklich sonst nix illegal ist und der Kautz bisher keine Probleme mit Polizei/Justiz hatte (bitte keine aufgebauschten Fälle konstruierten). |
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| Zitat:
- Vertragsbruch beim Provider, Kündigung ohne Schadensersatz - Verstoß gegen TMG, entsprechend dort festgelegte Strafen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke aaky, Du meinst wahrsch. den §5.1 des TMG? ... "den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind" ... Aber der Punkt wird doch nicht Verletzt, da ja bei einem Konkreren Fall unter dem Fake-Namen immer noch aufzufinden ist? |
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| Was ist eigentlich mit whois bei denic, da wird man ja auch automatisch aufgeführt wenn man eine domain reserviert. Ist das als sepater Verstoss zu werten oder einer Art folgeverstoss? |
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| Prinzipiell ist ein falscher oder fehlender Name bei Denic ode reinem anderen Registrar nicht so schlimm, da es "nur" gegen die Bedingungen des Registrars verstößt und somit auch nur von dem "geahndet" werden kann. Hier geht es ausschließlich um zivilrechtliche Belange und Folgen zwischen Registrar und Registrierendem. Und in welchen Whois das dann noch falsch ist ist absolut egal, entscheident ist das, was der Registrar hat. Und gegen falsche Angaben bei einem Registrar kann auch kein Dritter etwas machen, er kann bestenfalls den Registrar informieren und hoffen, dass der was tut ... Was anderes ist es mit dem Namen im Impressum. Hier kann jeder seine Ansprüche geltend machen (was in der Regel in der Bestrafung laut TMG oder als Abmahnung(en) endet). Und im TMG steht eindeutig, "... unter der sie niedergelassen sind." Und as ist der Name der Meldebehörde oder (bei eingetragenen Unternehmen) der Name, der eingetrage ist. Irgendwelche Fantasienamen zählen da nicht dazu. Somit könnte jeder der einen Anspruch geltend machen kann, z.B. abmahnen. Und das kann teuer werden ... Wer sich nicht zu seiner Webseite bekennen will, sollte e seinfach lassen. Es gibt schon genug Müll, Schwachsinn und rechtswidriges im Internet ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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