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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige habe folgendes Problem, und hoffe hier eine Antwort zu finden. Ich bin beim Aufbau einer gewerblichen Website, und habe mir schon eine Domain registriert. Der Domainname ist allerdings sehr lang, und bin jetzt am überlegen, aus dem jetzigen langen Domainnamen aus einzelnen Silben des Namens eine kürzere Domain zu machen, würde dann ein Fantasiename daraus entstehen, der sich aber gut merken läßt. Nun ist es aber so, daß der neue Name in .de schon registriert ist, sich aber die Seite noch im Aufbau befindet. Anschreiben des Domaininhabers war ohne Erfolg. Wollte die Domain kaufen. Frage ist, wenn ich mir jetzt den Fantasienamen beim Marken- und Patendamt schützen lasse, was er bis jetzt noch nicht ist, habe ich dann Anspruch auf diese .de Domain, also muß der jetzige Besitzer die Domain dann freigeben? Falls ja, habe ich dann auch Anspruch auf andere Domains, wie .com, .net ...usw.? Vielen Dank für eure antworten. |
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Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ich möchte die xyz.de Domain geschäftlich/gewerblich nutzen. Der Domainname ist gleichzeitig mein Firmenname xyz eK. Ich habe gelesen,dass dann die Domain freigegeben werden muss, wenn es sich um einen Firmennamen handelt. Der jetzige Domaininhaber ist eine IT Servicefirma, die diese xyz.de Domain wahrscheinlich gewerblich nuzen will, weil verkaufen wollen sie die auch nicht. |
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| Zitat:
Und wenn zwei gleiche Rechte (in dem Fall gewerbliche Namensrechte) gegenüber stehen, entscheidet das ältere Recht.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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